Gaskunden, die wissen möchten, wie hoch bei ihnen die staatliche Entlastung für Dezember ausfällt, können das jetzt mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale nachvollziehen. Wichtig dafür sind die letzte Jahresabrechnung und der aktuelle Bruttopreis je Kilowattstunde.
„Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Gibt es eine Einzugsermächtigung, dann bucht der Energieversorger den Gasabschlag im Dezember nicht ab oder überweist ihn zurück. Gaskunden sollten jetzt prüfen, ob die Abbuchung tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob es eine Gutschrift gab, rät Wallraf. War beides nicht der Fall, sollten sie ihren Energieversorger anschreiben.
Wer seinen Gasabschlag per Dauerauftrag oder Überweisung begleicht, muss die Zahlung für Dezember nicht vornehmen. „Wer das trotzdem gemacht hat, bekommt das Geld mit der Jahresrechnung im kommenden Jahr gutgeschrieben“, teilt die Verbraucherschützerin mit.
Die staatliche Entlastung für Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit Gasheizung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen und später mit der Jahresrechnung genau nachgerechnet. (rnw)