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SOE: Was erwartet die Kunden bei der Strom-Abrechnung für 2023

Erst ablesen, dann bezahlen. Schon beim Ablesen stutzt mancher Sachsen-Energie-Kunde. Doch was tun, wenn die Rechnung einen überfordert?

Von Heike Sabel
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Er dreht sich immer weiter und damit steigt der Betrag, den man für den Strom zahlen muss. Jetzt gibt es die Abrechnungen für 2023.
Er dreht sich immer weiter und damit steigt der Betrag, den man für den Strom zahlen muss. Jetzt gibt es die Abrechnungen für 2023. © Egbert Kamprath

Die Stunde der Wahrheit: Wie viel Strom habe ich im vergangenen Jahr verbraucht und was erwartet mich bei der Rechnung? Sachsen-Energie-Kunden sind jeweils zu Jahresbeginn aufgefordert, ihren Stromzähler abzulesen. Dieses Jahr staunten einige schon bei der Aufforderung. Warum, was sie danach erwartet und welche Hilfe es gibt, wenn die Abrechnung das Budget überfordert oder wie voriges Jahr im Landkreis 381 Mal geschehen, der Strom abgeschaltet wird.

Erster Schritt: Frist fürs Ablesen

"Bitte lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand am 26. Januar 2024 ab. Erhalten wir bis zum 26.01.2024 keine Antwort von Ihnen, ermitteln wir Ihren Energieverbrauch rechnerisch." Wer solche Post bekam und an dem Tag nicht zu Hause war, stand vor einem Problem. Statt einen Zeitraum von ein paar Tagen einzuräumen, wurde ausdrücklich dieser eine Tag genannt. Der Energieversorger SachsenEnergie sagt, in der Ableseaufforderung werde ein Sollablesedatum genannt. Selbstverständlich würden Karenzen von einigen Tagen vor oder nach dem Datum berücksichtigt - nur steht das so in den Aufforderungen nicht.

Termin verpasst: Was passiert?

Termin verpasst, Pech oder Glück gehabt: Hat man den Zählerstand nicht zum Termin abgelesen und der Sachsen-Energie per Internet, Post oder telefonisch übermittelt, wird der Verbrauch rechnerisch ermittelt. Das erfolgt maximal zweimal. Im dritten Jahr wird ein Beauftragter geschickt, den der Kunde bezahlen muss. Wie oft das vorkommt und was es kostet, dazu gibt es keine Aussage.

Wie schnell kommt dann die Rechnung?

Eine konkrete Frist gibt es nicht. Doch das Gesetz sagt, dass der Kunde seine Abrechnung kurz nach seinem Ablesen erhalten kann. In der Regel sind es um die drei Wochen.

Was erwartet die Kunden?

Nachdem der Stromverbrauch des Durchschnittskunden von 2020 zu 2021 um etwa vier Prozent gestiegen war, sinkt er seit 2022 wieder. Die SachsenEnergie spricht von jährlich acht Prozent. Was konkret auf der Abrechnung steht, hängt vom jeweiligen Tarif und dem gezahlten Abschlag ab. Viele haben den in den vergangenen beiden Jahren freiwillig erhöht, um mögliche Nachzahlungen zu reduzieren.

Die Strompreise der SachsenEnergie sind in der Energiekrise immer unter dem Deckel der Strompreisbremse geblieben, sagt die Sprecherin. Was der Durchschnittsverbraucher aktuell mehr als bisher zahlen muss, wird nicht gesagt. Auch eine Prognose sei derzeit nicht ableitbar. Inflation, Preise und mögliche Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung beeinflussen auch den Strompreis.

Was tun, wenn Nachzahlung und neuer Abschlag zu hoch sind?

Wer nicht zahlen kann, tut gut, sich sofort bei der SachsenEnergie zu melden. "Nur dann können wir gemeinsam eine Lösung wie Ratenzahlungen oder eine Stundung finden und Mahnungen vermeiden", sagt Sprecherin Viola Martin-Mönnich. Jede Mahnung verursacht sowohl Stress bei den Kunden als auch Kosten und löst ein Verfahren aus, das im schlechtesten Fall zu einer Versorgungsunterbrechung - sprich zum Sperren der Versorgung - führt. Hilfe gibt es unter anderem beim Sozialamt, dem Jobcenter und Schuldnerberatungen.

Strom gekappt und nun?

Im vergangenen Jahr hat die Sachsen-Energie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 381 Stromzähler gesperrt. Das entspricht in etwa der Anzahl von 2019. Zwischen 2020 und 2022 gab es längere Zeiträume, in denen wegen Corona und der Umsetzung verschiedener gesetzlicher Änderungen nicht gesperrt wurde. Hauptgrund sind immer fehlende Zahlungen. Dabei wird nicht beim ersten Problem der Strom gesperrt. Erst gibt es Mahnungen, dann wird die Sperrung angekündigt - erstmals 30 Tage vor dem Termin, sodass immer noch Zeit ist, zu zahlen, dann noch einmal acht Tage davor. Dem Schreiben mit der zweiten Ankündigung ist eine vorgefertigte Abwendungsvereinbarung beigefügt, die eine Ratenzahlung und Vorauszahlung beinhaltet.

In der Regel dauert eine Sperrung nur kurz – von wenigen Stunden bis unter einer Woche. Die Freigabe des Zählers und damit wieder die Versorgung mit Strom erfolgt erst, wenn alle offenen Kosten bezahlt sind.

Strom sparen, aber wie?

Es gibt viele Tipps, manche sind schnell und einfach umsetzbar:

  • Verzicht auf den Stand-by-Modus: Das ist mit einer manuell schaltbaren Steckdosenleiste unkompliziert machbar.
  • LED-Leuchtmittel nutzen: Damit können im Vergleich zu herkömmlichen Glühbirnen bis zu 90 Prozent Energie gespart werden.
  • Duschen: Schon ein Spar-Duschkopf reduziert nicht nur den Energie-, sondern auch den Wasserverbrauch.
  • Computer: Bildschirmhelligkeit reduzieren, was auch die Augen schont und auf den Bildschirmschoner verzichten.
  • 100 Tipps für zu Hause stehen im Buch von Nachhaltigkeits-Pionier Maximilian Gege.