SZ + Löbau
Merken

Grundsteuer: Das ist der Grund für die unberechtigten Mahnungen vom Finanzamt

Das Löbauer Finanzamt eckte jüngst mit Erklärungen zu vielen Mahnungen an. Jetzt erklärt das Amt präziser, wo das Problem genau liegt und was die Bürger tun müssen.

Von Anja Beutler
 5 Min.
Teilen
Folgen
Ist die Grundsteuererklärung ein Monopoly-Spiel? Das vielleicht nicht - aber nicht immer ist es für Nichtfachleute einfach, alles zu durchschauen.
Ist die Grundsteuererklärung ein Monopoly-Spiel? Das vielleicht nicht - aber nicht immer ist es für Nichtfachleute einfach, alles zu durchschauen. © Symbolfoto: dpa

Das Wort Grundsteuer ist derzeit ein Reizwort. Vor allem für diejenigen, die selbst erlebt haben, dass etwas nicht funktioniert. Mehrfach hat die SZ über Probleme berichtet, zuletzt über die nach wie vor vielen Mahnungen an Grundstücksbesitzer, doch endlich ihre Erklärungen abzugeben - obwohl diese das bereits vor Monaten getan hatten. Thomas Rummel, bis zu diesem Mittwoch der Leiter des Finanzamtes Löbau, sprach gegenüber der SZ von Einzelfällen und begründete die Probleme mit teilweise falsch genutzten Aktenzeichen. Viele Betroffene reagierten auf diese Aussagen mit Unverständnis und Empörung, weil es sich eigenem Erleben nach eben nicht um Einzelfälle handeln könne und viele das Gefühl hatten, das Finanzamt wolle mit der Aktenzeichen-Erklärung die Schuld auf sie abwälzen.

Grund genug, noch einmal genauer nachzufragen: Das Finanzamt Löbau erklärt hier erstmals detailliert, wo die Fehler liegen, warum man sich bei einer ungerechtfertigten Mahnung unbedingt melden soll und auf welchem Wege man das am sichersten tut:

Was ist dran an der Sache mit Fehlern bei Aktenzeichen?

Bislang hatten die meisten betroffenen Bürger ein Aktenzeichen für ihr Grundvermögen - also das Grundstück mit ihrem Wohnhaus darauf. Land- oder forstwirtschaftliche Flächen liefen hingegen über die sogenannte Nutzerbesteuerung - damit war beim Eigentümer nicht unbedingt ein separates Aktenzeichen vorhanden. Das ist bei der Grundsteuererklärung aber anders, wie das Finanzamt nach eigenen Angaben bereits im allerersten Informationsschreiben mitgeteilt hat. Dort waren auch weitere Aktenzeichen vermerkt, die für diese Flächen, die nicht zum bereits bekannten Grundvermögen zählen, vom jeweiligen Eigentümer für die Erklärung genutzt werden sollten. Viele Bürger, so betont das Finanzamt, haben aber ihr ursprüngliches Aktenzeichen einfach für alles übernommen, gar nicht nach verschiedenen Vermögensarten differenziert oder diese versehentlich falsch zugeordnet. Damit kann das Computersystem des Finanzamtes die Angaben nicht entsprechend einordnen oder eben nur bei bestimmten Aktenzeichen einen Eingang registrieren - bei anderen nicht. Die Folge sind Mahnschreiben.

Werden die Unterlagen vor der Mahnung nicht geprüft?

Ihre Angebote werden geladen...