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Blickt das Finanzamt Löbau bei der Grundsteuer noch durch?

Das Finanzamt Löbau verschickt erst Bescheide - und dann Briefe, Grundbesitzer sollen endlich ihre Grundsteuererklärung abgeben. "Einzelfälle" sagt das Amt.

Von Markus van Appeldorn
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Thomas Rummel, Vorsteher des Finanzamts Löbau, hat aktuell mit einer Flut von Grundsteuererklärungen zu tun.
Thomas Rummel, Vorsteher des Finanzamts Löbau, hat aktuell mit einer Flut von Grundsteuererklärungen zu tun. © Matthias Weber Archiv

Wie in der gesamten Republik beschäftigt das Thema Grundsteuer auch im Kreissüden etliche Grundbesitzer. Viele schieben die vom Finanzamt geforderten Grundsteuererklärungen so lange wie möglich vor sich her, verzweifeln an teils komplizierten Formularen und fürchten, künftig viel mehr Grundsteuern bezahlen zu müssen. Zu der allgemeinen Verunsicherung tritt jetzt noch ein seltsames Verhalten des Finanzamtes. Das Finanzamt Löbau schickt an Grundbesitzer, die ihrer Pflicht längst nachgekommen sind, erst die erwarteten Grundsteuerbescheide - mahnt diese aber jetzt, endlich ihre Grundsteuererklärung abzugeben und droht mit Steuerschätzung. So etwa geht es gerade einer Frau aus dem Raum Löbau.

Die Frau besitzt bei Löbau bescheidenes Grundeigentum. "Eines meiner Grundstücke sollte mal bebaut werden, ist aber kein Bauland", sagt sie. Deshalb hat sie es an einen Landwirt verpachtet. Ausweislich der Bodenrichtwertkarte hat der Quadratmeter dort einen Wert von 56 Cent. Ein zweites Grundstück besitzt sie ganz in der Nähe, wo sie auch mit ihrer Familie in einem Haus wohnt. "Dieses Grundstück ist aber geteilt", sagt sie. Der mit dem Wohnhaus bebaute Teil weise einen Bodenrichtwert von 21 Euro pro Quadratmeter aus. Der andere Teil sei landwirtschaftlich verpachtet mit einem Bodenrichtwert von 56 Cent.

Erst Bescheid, dann "Erinnerung"

"Für meine beiden Grundstücke habe ich im August 2022 eine Grundsteuererklärung abgegeben", sagt sie. Für das allein landwirtschaftlich genutzte Grundstück hat sie vom Finanzamt Löbau noch keinen Bescheid erhalten - dafür für das andere gleich zwei. "Mit zwei unterschiedlichen Steuernummern und der vom Finanzamt bescheidete Wert des Grundstücks unterscheidet sich um 400 Euro", sagt sie. Deswegen habe sie bereits im Januar 2023 gegen beide Bescheide Einspruch eingelegt. Und neulich flatterte ihr ein neues Schreiben des Finanzamts ins Haus. "Darin fordert mich das Finanzamt auf, die Grundsteuererklärung für meine Grundstücke abzugeben und droht ansonsten eine Schätzung an", sagt sie - auch für das Landwirtschafts-Grundstück, für das sie ebenfalls im August eine Erklärung abgegeben, aber noch keinen Bescheid erhalten hat.

"Ich habe die Vermutung, die wissen im Finanzamt gar nicht, was sie tun und kommen durcheinander", sagt sie. Genau wie ihr sei es jedenfalls jüngst gleich mehreren Kolleginnen gegangen. "Wir haben neulich mit fünf Kolleginnen zusammengesessen - und drei haben geschildert, dass sie genau das gleiche Schreiben vom Finanzamt bekommen haben", sagt sie.

Ein gleicher Fall wurde SZ von einer Hausbesitzerin aus Oderwitz bekannt. Die SZ-Leserin hat auf das vom Finanzamt sogenannte "Erinnerungsschreiben" mit dem Hinweis geantwortet, dass sie schon lange ihre Grundsteuererklärung abgegeben habe - und ja auch schon Bescheide bekommen habe. "Leider habe ich darauf nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten", sagt sie.

Finanzamt Löbau geht von Einzelfällen aus

Thomas Rummel, Leiter des für das Gebiet der Altlandkreise Löbau und Zittau zuständigen Finanzamts Löbau, kann sich diese Schreiben an die SZ-Leserin und weitere Betroffene nicht so recht erklären. "Es kann sich um technische Versehen handeln, um Einzelfälle", sagt er auf SZ-Anfrage. An "Einzelfälle" vermag die SZ-Leserin indes nicht zu glauben - angesichts des Umstandes, dass allein im Kreis ihrer Kollegen gleich drei weitere ein solches Schreiben erhalten haben. Rummel möchte gar nicht ausschließen, dass Fehler passieren. Aber: "Mitunter liegt das an Fehlern, die bei den Bürgern liegen."

So käme es oft vor, dass Grundsteuererklärungen mit einem falschen Aktenzeichen abgegeben würden oder eine falsche sogenannte "Vermögensart" angegeben würde. Darunter versteht man die Unterscheidung von Grundstücken in land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen gegenüber solchen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Moment würde das Amt auch noch überhaupt keine Schätzungen vornehmen. "Wir haben gerade so viel mit den Bescheiden zu tun, dass wir uns noch gar nicht mit Schätzungen befassen", so Rummel. Immerhin: Gut 80 Prozent der Grundeigentümer hätten aktuell eine Erklärung abgegeben. Auch würden die vom Finanzamt verschickten "Grundsteuerwertbescheide" noch gar keine Zahlungspflicht auslösen.

Letztlich sei es nämlich nicht das Finanzamt, das die Grundsteuern festlege - sondern die jeweiligen Kommunen durch ihre jeweiligen Hebesätze. Die jetzigen Hebesätze würden sich auf absolut veraltete Bodenrichtwerte beziehen, die für die neuen Bundesländer noch auf Werten von 1935 fußen, im Westen auf solchen von 1964. Rummel geht daher davon aus, dass die Kommunen die Hebesätze entsprechend senken und Grundeigentümer auch nach Anwendung der neuen Werte künftig nicht mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher.