Auf Autofahrerinnen und Autofahrer kommen auch 2022 wieder einige Neuerungen zu. Wir geben den Überblick:
Höherer CO2-Preis treibt Spritpreise
Auch unabhängig vom Ölpreis steigen zum Jahreswechsel erneut die Kraftstoffpreise. Benzin und Diesel werden ab 1. Januar um jeweils 1,5 Cent pro Liter teurer. Der Aufschlag hat mit der Anfang dieses Jahres eingeführten CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe zu tun. In einer ersten Stufe war damals Diesel um acht und Benzin um sieben Cent teurer gemacht worden. Nun folgt Stufe zwei. Sie basiert auf der Tatsache, dass der CO2-Preis – also die Abgabe auf Emission von Kohlendioxid – zum Jahreswechsel von 25 auf 30 Euro pro Tonne steigt. Die Kosten geben Mineralölkonzerne üblicherweise über ihre Tankstellenpreise weiter. Laut den Betreibern des Vergleichsportals Mehr-tanken dürfte damit ab Januar die Zwei-Euro-Marke für den Liter Super (E5) überschritten werden – zumindest an Autobahntankstellen. Für 2023 ist die nächste Anhebung des CO2-Preises geplant. Dies würde erneut 1,5 Cent mehr pro Liter Diesel oder Benzin bedeuten.
Laden von E-Autos wird einfacher
Dank der Rekordpreise beim Sprit beschäftigen sich immer mehr Autobesitzer mit dem Thema E-Mobilität. Allein von Januar bis November 2021 seien bundesweit rund 307.500 Fahrzeuge mit reinem Batterieantrieb neu zugelassen worden, meldet das Kraftfahrtbundesamt. Doch vielerorts fehlt es noch an öffentlicher Ladeinfrastruktur, oder deren Benutzung ist umständlich. Um vor allem das Bezahlen des gezapften Stroms zu vereinfachen, passt der Staat zum 1. Januar die sogenannte Ladesäulenverordnung an. Dieses Regelwerk schreibt vor, dass Fahrer von Elektroautos ihre Rechnung am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe bezahlen können müssen – und zwar bar, mit Debit- oder Kreditkarte. Vorgeschrieben ist zudem mindestens ein kontaktloses System, bei dem die Karte nur vorgehalten werden muss. Laut Gesetz haben Anbieter bis Mitte 2023 Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Schon installierte Ladesäulen müssen aber nicht nachgerüstet werden.
Hybrid-Förderung wird restriktiver
Über die Förderung sogenannter Plug-in-Hybride wird schon länger gestritten. Kritiker halten die Kombination aus herkömmlichem Verbrenner und zusätzlichem E-Antrieb für einen Schritt in die falsche Richtung. Eines ihrer Argumente: Werde die elektrische Reichweite nicht konsequent ausgenutzt, seien Plug-in-Hybride gar nicht umweltfreundlich unterwegs. Dabei spiele auch das zusätzliche Gewicht der Batterien eine Rolle.
Der Staat erhöht deshalb die Hürden für die Förderung solcher Autos: Ab 2022 werden nur noch Modelle bezuschusst, die rein elektrisch mindestens 60 Kilometer schaffen. Bisher lag die Grenze bei 40 Kilometern. An der Vorbedingung, dass das Fahrzeug maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen darf, ändert sich nichts. Gefördert wird übrigens doppelt: Es winken ein Umweltbonus und eine Innovationsprämie – bei einem Basislistenpreis von bis zu 40.000 Euro wären das 6.750 Euro, darüber und bis zu 65.000 Euro noch 5625 Euro. Ein Teil des Zuschusses, nämlich die Innovationsprämie, sollte es eigentlich nur bis 31. Dezember geben. Doch laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist nun eine Verlängerung bis Ende 2022 geplant.
Assistenzsysteme werden Pflicht
ABS, das Anti-Schleuder-System ESP oder eine automatische Reifendruckkontrolle gehören längst zur Serienausstattung von Neuwagen. Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass ab 6. Juli 2022 alle typgenehmigten Modelle noch diverse andere Helferlein an Bord haben müssen. Dazu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremsassistent und Notbremslicht, Notfall-Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Müdigkeitswarner, Blackbox und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre („Alcolock“). Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw über diese Technik verfügen. Branchenkenner rechnen damit, dass der zusätzliche Installationsaufwand vor allem Kleinwagen spürbar verteuern wird.
Alte Führerscheine laufen ab
Der Pflichtumtausch älterer Papierführerscheine ist ein bürokratisches Großprojekt. Um den Prozess zu entzerren, gelten nach Geburtsjahrgängen gestaffelte Fristen. Wer beispielsweise zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss seine Fahrerlaubnis bis 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Die Jahrgänge von 1959 bis 1964 haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit dafür. Betroffen sind Führerscheine aller Klassen. Es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. Zehn Wochen sind es derzeit bei der Führerscheinstelle Dresden. Aus dem Rathaus heißt es, die Polizei sei „hinsichtlich der Problematik sensibilisiert“. Was bedeuten könnte, dass die Beamten bei Kontrollen gnädig sein sollen, wenn sie noch jemanden mit einem alten Führerschein feststellen.
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Neue Tüv-Plakette
Gebrauchtwagen erhalten ab Januar bei bestandener Hauptuntersuchung (HU) eine grüne Plakette. Ihr nächster Tüv-Termin ist dann erst wieder 2024. Für Neuzulassungen gibt es Orange, was anzeigt, dass die nächste HU im Jahr 2025 ansteht.
Zusammengestellt von Andreas Rentsch