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Straßenblockaden: Generalstaatsanwalt prüft Bildung einer kriminellen Vereinigung

Mehrere Strafanzeigen zu den Berliner Straßenblockaden seien bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, bestätigt ein Sprecher. Die Höchststrafe wären fünf Jahre Gefängnis.

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Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation"  sitzen bei einer Blockade auf der Seestraße in Berlin.
Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" sitzen bei einer Blockade auf der Seestraße in Berlin. © Archiv/Paul Zinken/dpa

Von Julius Betschka

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft derzeit, ob es sich bei den Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Dazu seien mehrere Strafanzeigen eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag dem Tagesspiegel. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein eigener Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Zurzeit überprüft die Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen ein von der Staatsanwaltschaft eingestelltes Verfahren wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anzeige aus Mitte Juni geprüft, aber vorerst zu dem angezeigten Vorgang keinen Anfangsverdacht gesehen und das Verfahren am 27. September eingestellt.

Der Antragssteller hat jedoch Beschwerde dagegen eingelegt. Diese wird nun geprüft. Seither hat die Letzte Generation ihre Aktivitäten deutlich ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft könnte neue Fälle in dieser Frage daher auch anders bewerten als bisher.

CDU-Abgeordneter Förster: „Strafanzeige war der richtige Schritt“

Vor drei Wochen hatte auch der Berliner CDU-Abgeordnete Christopher Förster Strafanzeige gegen die Aktivisten wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gestellt. Die Staatsanwaltschaft antwortete ihm nun, dass diese Frage „gegenwärtig durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in anderer Sache geprüft“ werde.

Das Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor. Sobald eine Entscheidung gefallen sei, werde auch mit Blick auf seine Anzeige „das Erforderliche“ veranlasst.

Der Neuköllner Abgeordnete Förster sagte dem Tagesspiegel: „Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist. Das ist gut so und bestärkt mich darin, dass meine Strafanzeige vor drei Wochen der richtige Schritt war.“

Die Gruppierung sei nur darauf aus, „möglichst spektakuläre Straftaten“ zu begehen. Förster sagte: „Das eigentlich Ziel - den Klimaschutz - haben sie dabei schon lange vollkommen aus den Augen verloren. Stattdessen versuchen sie, den Staat und die Gesellschaft zu erpressen und schrecken auch vor der Gefährdung von Menschenleben nicht zurück.“

Versuchte Einflussnahme linksextremistischer Gruppen

Dies habe sich nicht zuletzt bei der Rettung der durch einen Betonmischer getöteten Berliner Radfahrerin gezeigt. „Wie wir jetzt sicher wissen, hat die Blockade der Letzten Generation erheblichen Einfluss auf die Rettung gehabt“, sagte Förster. Der CDU-Abgeordnete bezieht sich damit auf einen Abschlussbericht des Einsatzes der Berliner Feuerwehr, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Art der Rettung mit Spezialgerät weniger riskant gewesen wäre.

Das Fahrzeug stand aber in einem wohl durch die Klima-Aktivisten verursachten Stau und erreichte den Unfallort erst, als die verunglückte Radfahrerin gerade geborgen wurde. Die behandelnde Notärztin war zuvor zu einem für die Aktivisten entlastenden Ergebnis gekommen.

Förster kritisierte auch Verbindungen der radikalen Klima-Aktivisten zu linksextremistischen Gruppen: „Mittlerweile paktieren die kriminellen Klima-Kleber jetzt schon mit den Verfassungsfeinden der ,Interventionistischen Linken’, um irgendwie Rückendeckung für ihre Straftaten zu finden. Diese Radikalisierung macht mir Sorge. Ich bleibe dabei: Straftaten dürfen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein“. Konkret sieht etwa der Thüringer Verfassungsschutz Bestrebungen linksextremistischer Gruppen, noch stärker in der Klima-Bewegung Fuß zu fassen.

Im Sinne von Paragraf 129 des Strafgesetzbuches müssen sich für die Bildung einer kriminellen Vereinigung mindestens drei Personen zusammengetan haben. Die Mitglieder müssen gemeinsame Zwecke verfolgen und sich untereinander als Verband fühlen. Diese Vereinigung muss außerdem in dem Sinne kriminell sein, dass sie mehrheitlich das Begehen von Straftaten anstrebt.