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Was Zittaus Klage-Erfolg gegen den Tagebau Turow bedeutet

Das Gericht in Warschau hat am Mittwoch geurteilt, dass bei der Genehmigung zum Weiterbetrieb des Tagebaus Turow nicht alles rechtens lief. Die SZ erklärt die Folgen.

Von Thomas Christmann
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Blick auf das Kraftwerk Turow. Darin hat der Staatskonzern PGE viel investiert. Deswegen rechnet die Stadt Zittau auch mit einer Berufung gegen das Urteil.
Blick auf das Kraftwerk Turow. Darin hat der Staatskonzern PGE viel investiert. Deswegen rechnet die Stadt Zittau auch mit einer Berufung gegen das Urteil. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Stadt Zittau hat im Kampf gegen die Genehmigung zur Erweiterung des polnischen Tagebaus Turow einen Erfolg erzielen können. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau entschied am Mittwoch, dass die dazu nötige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtswidrig ist. Der Klage schlossen sich mehrere Umweltschutzverbände und der ehemalige Stadt-Justiziar Horst Schiermeyer als Grundstückseigentümer an. Er hat Risse in seinem Wohnhaus im Zittauer Zentrum, die er auf den polnischen Kohleabbau zurückführt. Die SZ erklärt die Hintergründe des Verfahrens.

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