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Nachhaltiger dank Mitbestimmung

Unternehmen, in denen es starke Mitbestimmungsrechte gibt, engagieren sich eher für den Umwelt- und Klimaschutz. Das wiederum stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber.

Von Annett Kschieschan
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Rasen auf dem Schreibtisch muss es nicht unbedingt sein, aber Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind vielen Mitarbeitern wichtig.
Rasen auf dem Schreibtisch muss es nicht unbedingt sein, aber Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind vielen Mitarbeitern wichtig. © AdobeStock

Zu Hause löscht man das Licht, wenn man einen Raum verlässt, kauft möglichst nachhaltig produzierte Waren und nimmt für kurze Wege das Rad anstelle des Autos. Das alles spart Geld und nützt der Gesundheit. Bei immer mehr Menschen spielt hier aber auch der Umweltschutzgedanke eine Rolle. Weniger verbrauchen, weniger Müll erzeugen, mehr an die Zukunft denken – das ist vielen wichtig.

Und im Büro, in der Produktionshalle oder auf der Baustelle? Da sieht es je nach Branche bisweilen noch recht mau aus, wenn es um nachhaltiges und umweltbewussten Wirtschaften geht. Das gilt vor allem für Unternehmen, in denen es keine starke Arbeitnehmervertretung gibt. Sitzen Mitarbeiter selbst mit im Aufsichtsrat, sieht die Sache anders aus. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Der Wissenschaftler hat die sogenannten ESG-Scores, die anzeigen, wie nachhaltig ein Unternehmen ausgerichtet ist, von mehr als 200 im deutschen Aktienindex CDax gelisteten Unternehmen analysiert. Das Kürzel ESG steht dabei für drei Punkte in der unternehmerischen Nachhaltigkeit: Umwelt (Environment), soziale Standards (Social) und gute Unternehmensführung (Governance).

Insgesamt bessere Arbeitsbedingungen

Und hier sind die Firmen besonders engagiert, in denen es starke Mitbestimmungsrechte gibt. „Sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette besser und bieten insgesamt bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Unternehmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung“, so ein Ergebnis der Untersuchung. In Deutschland unterscheidet man zwei Formen der Mitbestimmung: die betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung. Die Unternehmensmitbestimmung gibt den Beschäftigten in größeren Unternehmen das Recht, im Aufsichtsrat vertreten zu sein und dort konkret mitzuentscheiden. Laut der IG Metall besteht die stärkste Form der Mitbestimmung hierzulande in der Montanindustrie. In Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten gilt demnach grundsätzlich die paritätische Mitbestimmung. „Die Arbeitgeber sitzen im Zweifel aber am längeren Hebel, denn bei einem Abstimmungspatt hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der stets von der Kapitalseite kommt, ein doppeltes Stimmrecht“, so die Gewerkschaft.

Doch bei Umwelt- und Klimaschutzfragen genügt es offenbar oft, dass Arbeitnehmervertreter ihre beziehungsweise die Position der Beschäftigten einbringen. So hatten in der Untersuchung von Robert Scholz Unternehmen mit starker Mitbestimmung im Aufsichtsrat im Schnitt einen um 18,9 Prozentpunkte höheren ESG-Score als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Der Unterschied bestand unabhängig von sonst in diesem Zusammenhang ebenfalls relevanten Faktoren wie Unternehmensgröße oder Eigentümerstruktur.

Viele Mitarbeiter finden einen Arbeitgeber, der sich entsprechend engagiert, offenbar vertrauenswürdiger. „Nicht nur die wirtschaftliche Prosperität steht im Mittelpunkt, sondern auch die soziale Verantwortung der Unternehmen in Form von Arbeitsbedingungen, fairer Entlohnung und Ähnlichem“, so Scholz weiter.