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Teilzeit auch im Freiwilligendienst

Soziale, ökologische oder kulturelle Jahre sind eine gute Möglichkeit zur Berufsorientierung. Ein neues Gesetz will mehr Flexibilität schaffen – und so nach der jüngsten Kritik die Attraktivität der Dienste erhöhen.

Von Annett Kschieschan
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Freiwilligendienste sind auch im sozialen Bereich möglich, künftig auch in Teilzeit.
Freiwilligendienste sind auch im sozialen Bereich möglich, künftig auch in Teilzeit. © AdobeStock

Nicht jeder weiß nach der Schule direkt, welchen Beruf er ergreifen möchte. Ob ein Studium oder eine Ausbildung besser passen. Helfen können Praktika – oder Freiwilligendienste. Letztere sind in der Regel auf ein Jahr ausgelegt und bieten damit auch tiefergehende Einblicke in verschiedene Berufsfelder, etwa im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich. Nun sollen Freiwilligendienste mehr Flexibilität ermöglichen. Das sieht das Freiwilligen-Teilzeitgesetz vor, dessen Entwurf das Bundeskabinett zu Monatsbeginn beschlossen hat.

Wer einen Freiwilligendienst absolviert, erhält demnach ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Dabei gilt eine Obergrenze, die jährlich angepasst werden soll. Damit folgt der Gesetzgeber den Festlegungen des Koalitionsvertrags, in dem die Koalitionsparteien eine Erhöhung des Taschengeldes vereinbart hatten. Konkret soll die Obergrenze von 438 Euro monatlich auf 584 Euro monatlich steigen. Darüber hinaus haben die Einsatzstellen die Möglichkeit, Mobilitätszuschläge zu zahlen. Damit sollen Freiwilligendienstler künftig mehr Geld in der Tasche haben. Sie müssen künftig auch keine „persönlichen, gesundheitlichen oder familiären Gründe“ mehr nachweisen. Bisher gehörte das zum Prozedere der Bewerbung. „Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an diejenigen für ältere Freiwillige angepasst“, heißt es beim Bund. Weiterhin gelte, dass sich der Dienst auf mehr als 20 Stunden die Woche belaufen muss und alle Beteiligten mit der Teilzeit einverstanden sein müssen.

Obergrenze beim Taschengeld steigt

Die Bundesregierung unterstütze „damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeit-Regelungen“. Bundesjugendministerin Lisa Paus begrüßte die Neuregelungen. „Ich freue mich, dass wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen nach mehr Flexibilität eingehen können. Außerdem schaffen wir den Rahmen für ein höheres Taschengeld. So stellen wir die Weichen für eine Zeit, in der die Freiwilligendienste wieder ausgeweitet werden können. Die Freiwilligendienste sind uns wichtig und das Engagement der Freiwilligen ist uns jede Wertschätzung wert“, so die Ministerin.

Zuletzt hatten die Kürzungen für den Freiwilligendienst allgemein für Kritik an der Bundesregierung gesorgt. Die Neuregelungen bei der Teilzeit sollen nun zumindest mehr Flexibilität bringen.