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Landkreis Bautzen plant Arbeit für Asylbewerber im Naturschutz

Im Mai soll im Landkreis Bautzen die erste Arbeitsmaßnahme für Asylbewerber beginnen. Wo sie stattfinden soll und was sich das Ausländeramt davon verspricht.

Von David Berndt
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Der Landkreis Bautzen bereitet erste Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Natur- und Umweltschutz vor. Träger der Maßnahme soll ein Verein in Kamenz sein.
Der Landkreis Bautzen bereitet erste Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Natur- und Umweltschutz vor. Träger der Maßnahme soll ein Verein in Kamenz sein. ©  Symbolfoto: dpa

Bautzen. Im Mai 2024 soll die erste Arbeitsmaßnahme für Asylbewerber im Landkreis Bautzen beginnen. Darüber informierte das Landratsamt die Kreisräte in der jüngsten Sitzung des Kreistages am 25. März. Wie Robert Domanja, Leiter des Ausländeramtes, erklärte, bereite man derzeit in Kooperation mit dem Jobcenter Arbeitsgelegenheiten für ausländische Empfänger von Bürgergeld und für Asylsuchende, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vor.

Diese Maßnahme für zwölf Teilnehmer soll bei einem gemeinnützigen Verein in Kamenz im Natur- und Umweltschutz stattfinden und drei bis sechs Monate dauern. Ein weiteres Projekt sei mit der Stadt Kamenz geplant. Diese prüfe noch mögliche Einsatzgebiete, so Robert Domanja. Kamenz als Standort biete sich an, da es in der Stadt eine große Gemeinschaftsunterkunft gibt und das Ausländeramt seinen Sitz hat.

Der Kamenzer Oberbürgermeister Roland Dantz (parteilos) befürwortet Arbeitsprojekte für Asylbewerber schon länger. Nach der ersten Bekanntgabe der Pläne des Landkreises Bautzen im Februar 2024 erklärte er, dass es geeignete Arbeiten etwa bei der Pflege von Gewässern oder Grünanlagen in Kamenz gebe. Vielleicht seien auch Tätigkeiten bei der Vorbereitung des Stadtjubiläums „800 Jahre Kamenz“ möglich.

Amt erfragt Fähigkeiten und Interessen der Asylbewerber

Parallel dazu befragt das Ausländeramt laut Domanja Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften nach ihren Interessen und Fähigkeiten, um herauszufinden, welche Arbeitsgelegenheiten passen könnten. Der Amtsleiter betonte, dass die Arbeitsgelegenheiten dem Einsatzort, der Allgemeinheit und dem Asylbewerber dienlich sein müssten, etwa um dessen Deutschkenntnisse zu verbessern.

Ende Februar hatte der Landkreis Bautzen mitgeteilt, dass er eine Pflicht-Arbeit für Asylbewerber bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern einführen wolle. Möglich sei dies durch das am 26. Februar 2024 verkündete Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung. Grundsatz sei, „dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen muss“. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung und eventuell nötige Arbeitsschutzkleidung werde der Landkreis über die Asylbewerberleistungspauschale decken.

Arbeitsmaßnahme für Asylbewerber keine Pflicht

Es handele sich dabei um eine „Soll-Vorschrift“, so Robert Domanja. „Es ist keine Pflicht und soll auch nicht als Pflicht verstanden werden, sondern als Win-Win-Situation.“ Demnach soll es sowohl für den Träger der Maßnahme als auch die Asylbewerber passen. Diese sollen begleitet werden und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde, die direkt auf ihre Bezahlkarten gebucht werden könne. Priorität habe aber generell, Asylbewerber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bringen.

Landrat Udo Witschas (CDU) erklärte, dass man im April die Bürgermeister informieren wolle. Er könne sich gut vorstellen, dass manche Kommunen vielleicht überfordert seien, andere diese Option aber begrüßen. So komme etwa die Pflege von Park- oder Grünanlagen als Arbeitsgelegenheit infrage. „Wir sollten es ausprobieren, denn bisher haben wir nur die Erfahrungen aus den Gemeinschaftsunterkünften.“

Nach Angaben des Landkreises gibt es bereits Arbeitsgelegenheiten in den Unterkünften, die „dem dortigen Betriebsablauf dienlich sind“. Das können Reinigungs- und einfache Hausmeisterdienste oder Tätigkeiten in der Wäscherei sein. Aktuell würden 35 Menschen solche Tätigkeiten ausführen. Pro Kalenderjahr seien es 100.