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Pflicht-Arbeit für Asylbewerber: So sind die Reaktionen im Kreis Bautzen

Der Landkreis Bautzen will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Kommunen und soziale Träger haben erste Ideen für Einsatzmöglichkeiten.

Von David Berndt
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Arbeit statt Langeweile: Der Landkreis will Asylbewerber und Geduldete zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten.
Arbeit statt Langeweile: Der Landkreis will Asylbewerber und Geduldete zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. © Symbolbild: dpa

Bautzen. Der Landkreis Bautzen wird verpflichtende Arbeiten für Asylbewerber einführen. Das teilte das Landratsamt Ende Februar 2024 mit.

Klar ist bereits, dass es um gemeinnützige Tätigkeiten bei Kommunen und anderen geeigneten Trägern geht. Aber was halten diese eigentlich davon? Sächsische.de erklärt, wie deren Reaktionen ausfallen und worum es bei der Pflicht-Arbeit geht.

So plant der Kreis Bautzen die Pflicht-Arbeit für Asylbewerber

Laut den Planungen des Landkreises Bautzen sollen Asylsuchende, die geduldet sind oder deren Verfahren noch läuft, zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.

Als mögliche Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern kämen demnach einfache Reinigungs- und Hilfsarbeiten etwa bei kommunalen Bauhöfen infrage. Laut gesetzlichen Regelungen muss „das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen“.

Wann das Projekt im Landkreis Bautzen beginnt, ist noch unklar, da noch zahlreiche Fragen zu klären und Abstimmungen mit den Kommunen sowie mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag vorgesehen seien, erklärte das Landratsamt.

Klar ist dagegen, was passieren soll, wenn Asylbewerber diese verpflichtenden Tätigkeiten ablehnen: Deren Leistungen werden gekürzt. „Eine Person, welche eine Arbeitsgelegenheit unbegründet ablehnen sollte, bekommt monatliche Leistungen in Höhe von 242 Euro“, erklärte das Landratsamt jetzt auf Anfrage von Sächsische.de. Das entspreche knapp 53 Prozent des eigentlich zustehenden Regelsatzes.

Diese 242 Euro sind Leistungen für Nahrung und Getränke sowie für die Gesundheits- und Körperpflege. Die Unterkunft werde bei Ablehnung weiterhin als Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Das sagen Kommunen zur Pflicht-Arbeit für Asylbewerber

Der Kamenzer Oberbürgermeister Roland Dantz (parteilos) befürwortet Arbeitsprojekte für Asylbewerber schon länger. Diese hätten dadurch die Option, „sich würdevoll und angemessen einzubringen“. Dies gelte auch für die heimische Bevölkerung. Wer Hilfe, ein Dach über dem Kopf, Gesundheitsfürsorge und vieles mehr bekomme, „gebe damit etwas an die Gemeinschaft zurück.“

Die Stadt Kamenz werde demnächst weitere Gespräche dazu mit dem Landkreis Bautzen führen, um Einzelheiten zu klären. Bei der Pflege der Grünanlagen oder der Gewässer könne man etwa geeignete Arbeitsfelder für Asylbewerber bieten, so Roland Dantz. Vielleicht seien auch Tätigkeiten bei der Vorbereitung des Stadtjubiläums „800 Jahre Kamenz“ möglich.

Der Stadt Bautzen seien die Planungen zur Pflicht-Arbeit zwar noch zu vage, um mögliche Tätigkeiten oder eine Stellenzahl zu nennen, aber OB Karsten Vogt (CDU) äußerte sich grundlegend zu dem Thema.

So sei die Ausgestaltung des Aufenthalts von Asylsuchenden in Deutschland nicht vollumfänglich gelungen. Dies zeigten etwa die Diskussionen um die Bezahlkarte oder eben die Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylbewerber. „Arbeit ist ein Recht und zugleich eine Verpflichtung, um sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Wir brauchen die schnellstmögliche Einbindung aller Asylsuchenden und Geduldeten in den Arbeitsmarkt auf Basis ihrer Qualifikationen und keine bloße Beschäftigung ihrer Personen“, so Vogt.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sei in die Überlegungen des Landkreises Bautzen nicht direkt eingebunden. Aber „aus kommunaler Sicht sind Arbeitsgelegenheiten eine gute Möglichkeit, um schnellstmöglich und schon während des Asylverfahrens in Kontakt mit Bürgern vor Ort und insbesondere auch mit der Arbeitswelt zu kommen“, sagt SSG-Hauptreferentin Cornelia Lesser. Das sei eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration.

So reagieren gemeinnützige Träger auf Pflicht-Arbeit für Asylbewerber

Die Arbeiterwohlfahrt Lausitz betreibt mehrere Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Bautzen und hat hier bereits Erfahrungen mit gemeinnützigen Tätigkeiten der Bewohner. Laut Geschäftsführer Marcus Beier sind so 35 bis 40 Menschen freiwillig und für 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde tätig.

Es seien alles einfache Arbeiten in der Hauswirtschaft, der Reinigung oder der Grünpflege. Auch für weitere verpflichtende Arbeiten hätte die Awo Lausitz genug Möglichkeiten, etwa in ihren Pflegeheimen. "Wenn die Menschen eine Beschäftigung haben, kann das nur gut sein. Manche kommen so in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach ihrer Aufenthaltsanerkennung“, sagt Marcus Beier.

Die Awo Lausitz habe so bereits 10 bis 15 Menschen als Reinigungs-, Pflegehilfs- oder Pflegefachkraft eingestellt. Wichtig und notwendig sei dabei immer, die Sprachbarriere zu überwinden.

Romy Pietsch, Geschäftsführerin des Bautzener Kreisverbandes der Volkssolidarität, ist offen für das Projekt des Landkreises. Demnach könnten alle arbeitsfähigen und gesunden Empfänger von Sozialleistungen auch einen Beitrag an die Gesellschaft zurückgeben. Bei Asylbewerbern steigere es die Integration und das Erlernen der deutschen Sprache.

Bei der Volkssolidarität gebe es dazu Tätigkeiten in der Wäscherei, bei der Pflege der Grünflächen der Seniorenwohnanlagen, zur Unterstützung der Fachkräfte bei Spaziergängen mit Gästen der Tagespflege oder in der Kurzzeitpflege.