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Zahl der Corona-Fälle im Landkreis Bautzen steigt rasant

Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist seit November 2023 stark gestiegen und es gab 29 Todesfälle seit September. Das empfiehlt das Gesundheitsamt.

Von David Berndt
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Seit November 2023 gab es im Landkreis Bautzen knapp 300 Corona-Fälle, die stationär in einem Krankenhaus behandelt werden mussten.
Seit November 2023 gab es im Landkreis Bautzen knapp 300 Corona-Fälle, die stationär in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der bundes- und sachsenweite Anstieg der Corona-Infektionen macht sich auch im Landkreis Bautzen bemerkbar. Seit September 2023 ist die Zahl der Infektionen gestiegen, und Menschen sind im Zusammenhang mit Corona gestorben. Aber auch die Zahl anderer Atemwegserkrankungen, etwa der Grippe, steigt aktuell in Sachsen. Davon sind vor allem Kinder und junge Erwachsene betroffen.

Sächsische.de erklärt im Überblick, wie die Corona-Lage im Landkreis Bautzen ist, was man bei einer Corona-Infektion tun muss und wer sich gegen Corona impfen lassen sollte.

Wie ist die Corona-Lage Ende 2023 im Kreis Bautzen?

Laut dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen ist die Zahl der Corona-Infektionen seit September zunächst moderat gestiegen, ab November allerdings rasant. Demnach wurden zwei Drittel der seit September registrierten Fälle in den letzten sechs Wochen gemeldet, laut Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen waren das 1.846 Infizierte, von denen 297 stationär behandelt werden mussten.

Seit September 2023 seien demnach 29 Menschen im Zusammenhang mit Covid verstorben. „Gehäufte Infektionen können aktuell meist im Kontext der medizinischen Versorgung bzw. der stationären Pflege nachgewiesen werden.“

Vom Sommer bis zum September 2023 gab es zwar auch schon vermehrt Corona-Infektionen, aber insgesamt bewegten sie sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau, hieß es damals.

Für wen ist Covid gefährlich und wie kann man sich schützen?

Zur Corona-Risikogruppe zählen wie bisher Menschen, die älter als 60 Jahre sind oder Immundefizite haben. Der Schutz vor einer Infektion gelte deshalb vor allem diesen Personen und besonders in den entsprechenden Einrichtungen zur Pflege und Behandlung.

Dies könne wirksam mit den sogenannten „AHA+L“-Regeln passieren und freiwillig von den gefährdeten Gruppen oder bei Infektionsverdacht umgesetzt werden.

Das erste „A“ steht dabei für Abstand halten. Dies schütze vor Tröpfcheninfektionen und damit verschiedenen Atemwegserkrankungen. Hinter „H“ verbirgt sich Hygiene mit diversen Regeln wie Husten und Niesen in die Armbeuge sowie regelmäßig und gründlich Hände waschen. Dies schützt davor, dass Krankheitserreger in die Mund- und Nasenschleimhäute gelangen. Außerdem sollte, wer krank ist, nicht zur Arbeit gehen.

Das zweite „A“ steht für Atemschutz und damit für das Tragen einer Maske vor allem für Menschen mit typischen Erkältungssymptomen. Das sei ratsam, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann oder man sich drinnen aufhält. Unter „L“ ist regelmäßiges und gründliches Lüften gemeint. Kurzes Stoßlüften von wenigen Minuten genüge, um die Luft im Raum vollständig auszuwechseln.

Was ist bei einer Corona-Infektion zu tun?

Wie das Gesundheitsamt Bautzen erklärt, „sind aktuell keine angeordneten Infektionsschutz-Maßnahmen im Sinne einer Isolierung Erkrankter und/oder Quarantäne von Kontaktpersonen für die Allgemeinbevölkerung notwendig“. In medizinischen und Pflegeeinrichtungen könnten je nach Infektionsgeschehen oder der Gefahr eines Corona-Ausbruchs gesonderte Empfehlungen bestehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) etwa begrüßte eine mögliche Maskenpflicht in Krankenhäusern, auch um das Personal zu schützen. Die Kliniken sollten dies aber selbst entscheiden.

Das Gesundheitsamt Bautzen empfiehlt, „unabhängig vom positiven Corona-Befund bei akuten Atemwegsinfektionszeichen zu Hause zu bleiben und Kontakte für circa drei bis fünf Tage zu minimieren“. Wenn die Infektion nachgewiesen sei, sollte mindestens eine deutliche Besserung der Symptomatik abgewartet werden. Vor allem der Kontakt zu älteren oder vorerkrankten Menschen sollte vermieden werden.

Ärzte oder Leiter einer medizinischen Einrichtung sowie die Untersuchungsstellen, die eine Corona-Infektion feststellen, müssen diese nach Infektionsschutzgesetz melden. Dem Gesundheitsamt Bautzen liegen demnach „zahlreiche Meldungen über Nachweise aus Hausarztpraxen vor“. Die individuelle Entscheidung zur Testung obliege allerdings dem behandelnden Haus- oder Facharzt im Einzelfall.

Wer sollte sich jetzt gegen Corona impfen lassen?

Wer gesund und mindestens 18 Jahre ist, könne sich freiwillig impfen lassen. Dabei sei eine Impfung mit einem variantenangepassten Impfstoff empfohlen. Für Kinder ab dem fünften Lebensjahr „sollte es eine individuelle Nutzen-Risiko-Betrachtung durch den behandelnden Arzt geben“, erklärt das Gesundheitsamt Bautzen.

Zudem verweist es auf die Empfehlung der Sächsischen Impfkommission vom 1. Juli 2023. Alle Menschen mit Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf sollten drei bis vier Antigenkontakte nachweisen. Als Kontakt zählen Infektion und Impfung. Diese sei mit zugelassenen und vor allem mRNA-basierten Impfstoffen empfohlen.

Wer sich gegen Corona und parallel dazu gegen Grippe impfen lassen möchte, könne das laut dem Gesundheitsamt tun. „Die Entscheidung dazu trifft aber stets der impfende Arzt.“