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Gefährlichste Kreuzung im Kreis Bautzen: Unfallfahrerin vor Gericht

Eine Autofahrerin nahm Anfang des Jahres an der Kreuzung von S119 und S120 in der Nähe von Gnaschwitz einem Mopedfahrer die Vorfahrt. Jetzt wurde sie verurteilt.

Von Lucy Krille
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Ein Mopedfahrer wurde im Januar dieses Jahres an einer Kreuzung nahe Gnaschwitz von einer Autofahrerin erfasst. Diese stand nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Ein Mopedfahrer wurde im Januar dieses Jahres an einer Kreuzung nahe Gnaschwitz von einer Autofahrerin erfasst. Diese stand nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. © Archivfoto: Lausitznews/Jens Kaczmarek

Bautzen. Es war am Morgen des 6. Januar dieses Jahres, als eine heute 36-Jährige mit ihrem Auto von Seitschen nach Gnaschwitz unterwegs war. An der Kreuzung mit der S119 hielt sie nach eigenen Aussage an. "Ich habe links, rechts und wieder links geschaut, dann bin ich gefahren", sagte sie am Mittwochmorgen dieser Woche bei der Verhandlung im Amtsgericht Bautzen. Doch plötzlich habe sie ein komisches Geräusch gehört und dann gesehen, was passiert war. Bei der Überquerung der Kreuzung hatte die Angeklagte einen von rechts kommenden Mopedfahrer erfasst, der geradeaus fahren wollte.

Der 85-Jährige stürzte vom Moped und lag mehr als zwei Wochen schwer verletzt im Krankenhaus. Mehrere Verletzungen, unter anderem eine gebrochene Hand und ein gebrochener Fuß waren das Resultat des Unfalls. Wären der Ford oder das Moped vom Typ Schwalbe schneller unterwegs gewesen, hätte der Unfall auch tödlich ausgehen können, ist sich der Staatsanwalt sicher. So gesehen könnte man von Glück sprechen, das den 85-Jähirgen ereilt hat. Trotzdem kämpft er noch heute mit Rückenschmerzen und Problemen beim Laufen.

An der Kreuzung kracht es immer wieder

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die Unfallfahrerin eröffnet, wirft ihr vor, die Vorfahrt des Mopedfahrers missachtet zu haben. Die Angeklagte zeigt sich voll Reue und erzählt, noch immer die Unfallgeräusche im Ohr zu haben. Mehrfach wiederholt sie: "Ich habe ihn nicht gesehen." Auch der Mopedfahrer hatte das Auto der Frau nicht kommen sehen. Als er bereits auf der Kreuzung war, kam es zum Zusammenprall, bei dem er vom Moped geschleudert und bewusstlos wurde.

Der Unfall ist einer von vielen, die sich immer wieder an dieser Kreuzung ereignen; sie wird von vielen Leuten als gefährlichste im ganzen Landkreis Bautzen angesehen. Dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist die Stelle längst bekannt. Derzeit ist die Schaffung eines Kreisverkehrs geplant, für den es allerdings noch keinen Baubeginn gibt. Richter Dirk Hertle hatte schon mehrere Prozesse zu Unfällen an dieser Kreuzung. Er hat sich selbst öffentlich für einen Kreisverkehr an dieser Stelle ausgesprochen.

Wegen der bekannten Tücken an der Kreuzung scheint im Prozess lange klar, dass die Angeklagte sich nur wegen Missachtung der Vorfahrt verantworten muss. Doch die Aussage des Unfallsopfers führte kurz zu Bedenken, denn für ihn kam die Frau überraschend auf die Kreuzung. "Wenn sie gestanden hätte, müsste ich sie gesehen haben", sagt er nachdenklich, bestätigt aber auch die Aussage der Zeugin, dass die grelle Sonne tief stand und die Sicht deswegen schwierig war.

Hat die Autofahrerin am Stoppschild angehalten?

Nach der Vernehmung ist sich der Staatsanwalt sicher, dass er das Verfahren nicht - wie von der Verteidigung gefordert - einstellen wird. Vielmehr denkt er gar darüber nach, ob die Strafe für die Angeklagte höher als gedacht ausfallen könnte. "Denn ein Stoppschild-Verstoß wäre ein wesentlich größeres Vergehen", macht er klar.

Ob die Angeklagte angehalten hat, weiß am Ende nur sie selbst. Zweifel kommen dem Staatsanwalt auch deswegen, weil der Unfall zwar an einer bekannten Stelle geschah, aber trotzdem einen großen Unterschied zu den vorherigen aufweist: Das Opfer kam diesmal von der Fahrerin aus gesehen von rechts, aus Richtung Neukirch. "Da müsse man eigentlich eine bessere Sicht auf die Straße haben als nach links", sagt Schneider.

Trotzdem sind das nur Mutmaßungen, weshalb er für fahrlässige Körperverletzung plädiert. So urteilt am Ende auch das Gericht. Die Angeklagte wird schuldig gesprochen und muss 800 Euro an den Förderverein des deutsch-sorbischen Volkstheaters zahlen. Sollte sie sich im nächsten Jahr etwas zu Schulden lassen kommen, droht eine Geldstrafe von weiteren 2.400 Euro. Zum Abschluss mahnt Hertle alle zur Vorsicht an der Kreuzung - wieder einmal.