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Flüchtlingsrat kritisiert "Gezerre" um Bleiberecht für Pham Phi Son

Der seit 36 Jahren in Chemnitz lebenden Pham Phi Son muss weiter Abschiebung fürchten. Bis Mai wird er geduldet - dann soll er zum dritten Mal als Härtefall verhandelt werden.

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Der Vietnamese Pham Phi Son stand am Montag wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Chemnitz vor gericht.
Der Vietnamese Pham Phi Son stand am Montag wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Chemnitz vor gericht. © dpa

Chemnitz. Der Sächsische Flüchtlingsrat hat das Hin und Her um ein Bleiberecht für den Vietnamesen Pham Phi Son und seine Familie verurteilt. Das Gremium sprach am Dienstag von einem "Pingpong zwischen Behörden und Härtefallkommission" auf dem Rücken der Betroffenen. "Dieses Schauspiel ist schwer erträglich. Es ist eine Belastung für Herrn Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter, die man sich als nichtbetroffene Person schwer vorstellen kann", erklärte Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Moser zufolge hat die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz in einem Gespräch mit der Familie und ihrer Anwältin deutlich gemacht, keinen Aufenthaltstitel erteilen zu wollen und auf einen dritten Gang zur sächsischen Härtefallkommission verwiesen. Die Ausländerbehörde habe zugesagt, die Familie bis Anfang Mai zu dulden. Bis dahin sollen die Eltern Sprachprüfungen ablegen und an einer Entfristung ihrer Arbeitsverträge arbeiten. Diese Kriterien sollen dann als neue Gründe für einen Härtefallantrag dienen.

Geldbuße nach Gerichtsprozess gegen Pham

"Ob der dritte Härtefall eine realistische Option ist oder ein erneutes böses Spiel auf dem Rücken der Familie, können wir derzeit nicht einschätzen", erklärte Moser. Die Härtefallkommission müsse nun ihrem Namen Rechnung tragen. Innenminister Armin Schuster (CDU) habe zugesagt, in der Kommission eine Lösung für die Familie zu finden. Die Kommission hatte den Fall schon zwei Mal abgelehnt.

Am Montag hatte Pham Phi Son hat vor dem Amtsgericht Chemnitz einen Erfolg errungen. Das Gericht stellte am Montag das Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein.

Konkret ging es darum, dass der 65-Jährige im Dezember 2015 nach Vietnam gereist war und dort wegen eines Klinikaufenthaltes länger geblieben war als ursprünglich geplant. Dadurch erlosch seine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Richter Thomas Kaiser betonte, dass es in dem Verfahren nur um den strafrechtlichen Teil dieses Problems gegangen sei, nicht um den verwaltungsrechtlichen.

Pham war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen und lebt seit dieser Zeit mit einer Unterbrechung von mehr als einem halben Jahr in Deutschland. Er war länger als rechtlich zulässig nach Vietnam gereist und tauchte, nachdem ihm die Ausländerbehörde daraufhin die Aufenthaltserlaubnis entzogen hatte, mit seiner Lebensgefährtin und der Tochter zwei Jahre lang unter. Die Ankündigung, die Familie abzuschieben, hatte bundesweit für Kritik gesorgt. (dpa mit SZ/mxh)