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Asylbewerber dürfen wieder arbeiten

Im Zuge der Corona-Lockerungen dürfen auch Asylsuchende in Dresden wieder einer Tätigkeit nachgehen. Wie das funktionieren soll.

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Zum Beispiel durch die Pflege von Pflanzen sollen Asylsuchende an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Das ist nun trotz Corona-Krise wieder möglich.
Zum Beispiel durch die Pflege von Pflanzen sollen Asylsuchende an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Das ist nun trotz Corona-Krise wieder möglich. © Symbolbild: Franziska Gabbert/dpa

Dresden. Ab sofort sind Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende – sofern diese Arbeit nicht gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln verstößt – im Zuge der Corona-Lockerungen wieder möglich. Das teilte die Stadt Dresden am Donnerstag mit. 

Asylbewerber sollen nun anteilig im Schichtsystem arbeiten können, oder Arbeiter wechseln sich tageweise ab. "An der frischen Luft kann weitgehend uneingeschränkt gearbeitet werden", so die Stadt. Das Sozialamt informiere Asylsuchende, für die eine Arbeitsgelegenheit in Betracht kommt, in der Regel schriftlich über den Re-Start der Tätigkeit.

"Die Teilnahme ist zunächst freiwillig", heißt es. Geflüchtete, die zur Risikogruppe gehörten, würden nicht angeschrieben. Wer Interesse an einer Arbeitsgelegenheit habe, für die es 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde gebe, soll sich am besten per E-Mail beim Sozialamt melden: [email protected]. Interessenten könnten außerdem montags und freitags zwischen 8 und 12 Uhr im Sozialamt, Junghansstraße 2, Zimmer 222, vorsprechen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

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Bei diese Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um niedrigschwellige Angebote zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. "Die Asylsuchenden erwerben neben einfachen handwerklichen Fertigkeiten Basiskenntnisse der deutschen Sprache und Grundwissen über das gesellschaftliche Leben in Deutschland", erklärt die Stadt. Pro Arbeitsstunde wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent gezahlt. 

Das Tätigkeitsspektrum sei vielfältig: "Die Asylsuchenden packen beispielsweise als Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst mit an, unterstützen bei der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen sowie bei der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Raum und auf Friedhöfen. Sie helfen auch auf dem Gebiet der Sprachmittlung, im Umweltschutz sowie bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen." Die Teilnahme sei nur mit Zuweisung des Sozialamts möglich. (SZ)

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