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Keine Maskenpflicht an Sachsens Schulen

Sachsen bleibt beim Regelbetrieb ab 31. August. Steigen die Infektionszahlen, greift in den Schulen ein Vier-Stufen-Plan.

Von Andrea Schawe
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Die Schulen entscheiden selbst, ob die Kinder auf dem Schulgelände eine Maske tragen müssen.
Die Schulen entscheiden selbst, ob die Kinder auf dem Schulgelände eine Maske tragen müssen. © dpa-Zentralbild

Dresden. Sachsens Schulen starten wie geplant am 31. August im Regelbetrieb. Die 485.000 Schüler werden ab Beginn des neuen Schuljahres an fünf Tagen in der Woche in ihren Klassen und Kursen nach dem geltenden Lehrplan unterrichtet, sagte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Montag. „Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Schulen und Kitas können nicht für längere Zeit geschlossen bleiben“, sagte Piwarz. Die Folgen seien für die Kinder und Familien nicht tragbar.

Eine am Montag vorgestellte Studie des Universitätsklinikum Leipzig hatte auch die Auswirkungen der Schulschließungen auf die Kinder untersucht. „Die Schulen zu schließen ist effektiv, wenn wir den Kindern schaden wollen“, sagte Wieland Kiess, der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Leipzig. Sie verlieren an Lebensqualität - das trifft vor allem die sozial schwächeren Gruppen. Die Tagesstruktur fehlt, die Nutzung von elektronischen Medien steigt und die Kinder haben keinen Kontakt mehr zu Gleichaltrigen.  

Kein Abstand, aber Hygieneregeln

Als erstes Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern am Montag ins neue Schuljahr gestartet. Um das Infektionsrisiko zu verringern, wurden die Schüler in feste Gruppen mit mehreren Jahrgängen eingeteilt, die sich in der Schule nicht begegnen sollen. Innerhalb der Gruppen sind die Abstandsregeln aufgehoben. Eine generelle Maskenpflicht an Mecklenburg-Vorpommerns Schulen besteht zunächst nicht. Mehrere Bundesländer hatten angekündigt, in Schulgebäuden – außerhalb des Unterrichts – eine Maskenpflicht einzuführen. Nordrhein-Westfalen erwägt sogar das Tragen während des Unterrichts vorzuschreiben.

Sachsens Kultusministerium hält eine Maskenpflicht derzeit nicht für notwendig. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, ob während der Pausen oder auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen ist. „Jeder, der ein Schulgebäude betritt, muss eine Maske bei sich führen“, sagte Piwarz. Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin. Dazu zählt etwa regelmäßiges Lüften, desinfizieren, die tägliche Dokumentation aller in der Schule tätigen Personen und achtsamer Umgang miteinander.

Lernaufgaben für zu Hause

Um auf das Pandemiegeschehen reagieren zu können, hat Sachsens Kultusministerium zusammen mit dem Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden einen Vier-Stufen-Plan erarbeitet. Er orientiert sich am Ampelsystem des Sozialministeriums: bis 20 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, bis 35, bis 50 und bei mehr als 50 Fällen. Sollten die Infektionszahlen steigen und eine Kita oder Schule betroffen sein, wird gestaffelt vorgegangen. Die Kontakte werden ermittelt, es wird getestet und einzelne Kinder oder Gruppen in Quarantäne geschickt. 

Auch lokale Schulschließungen können nicht ausgeschlossen werden. „Schulschließungen wird es auch im neuen Schuljahr geben, aber sie dürfen nur die Ultima Ratio sein und nur punktuell oder regional und zeitlich begrenzt erfolgen“, sagte Piwarz. 

Sind die Kinder in Quarantäne oder die Schulen 14 Tage geschlossen, bekommen sie Lernaufgaben für zu Hause. Wechselmodelle zwischen Lernzeiten zu Hause und Präsenzunterricht in den Schulen seien aufgrund der Kürze der Maßnahmen nicht sinnvoll, hieß es.