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Meldung von ungeimpften Pflegekräften in Sachsen gestoppt

Das Internetportal zur Umsetzung der Impfpflicht funktioniert in Sachsen nicht wie erhofft – viele Kommunen legen die Fälle erst mal beiseite.

Von Gunnar Saft
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Zwei Pflegerinnen schieben Patienten mit Rollstühlen durch eine Betreuungseinrichtung. Seit dem 16. März müssen sie dafür gegen Corona geimpft oder zumindest genesen sein.
Zwei Pflegerinnen schieben Patienten mit Rollstühlen durch eine Betreuungseinrichtung. Seit dem 16. März müssen sie dafür gegen Corona geimpft oder zumindest genesen sein. © Daniel Bockwoldt/dpa

Die Umsetzung der seit dem 16. März geltenden Impfpflicht für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist in vielen sächsischen Kommunen gestoppt worden. Der Grund dafür sind technische Probleme mit dem Internetportal, das eigens zur Erfassung von ungeimpften Mitarbeitern eingerichtet worden ist.

So ist es zurzeit nicht möglich, dass die dort von den Arbeitgebern eingehenden Meldungen über ungeimpftes Personal direkt in die digitalen Verwaltungsnetze der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der zuständigen Gesundheitsämter übernommen werden können. Die automatische Datenübernahme funktioniert nicht, sobald der betroffene Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungsnetzen bereits in einem anderen Zusammenhang registriert ist, was häufig der Fall ist. Dann können die notwendigen Daten nur einzeln und per Hand übertragen werden. Ein Aufwand, den viele Kommunen ablehnen, weil sie das mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern nicht leisten können.

Zu den Landkreisen, die die Erfassung von ungeimpftem Pflegepersonal deshalb vorläufig gestoppt haben, gehört auch Görlitz. Die Beigeordnete Martina Weber sagte der SZ: "Wir haben das technische System vom Freistaat zur Verfügung gestellt bekommen und erwarten natürlich, dass es auch funktioniert." Sie drängt nun auf eine Nachbesserung durch die beauftragte Softwarefirma. "Bis dahin können wir jedoch leider keine Fälle bearbeiten. Sobald es richtig funktioniert, legen wir sofort los."

In Sachsen galten zum Zeitpunkt der Einführung der Impfpflicht bis zu 100.000 der insgesamt etwa 300.000 Pflegekräfte und Mitarbeiter im Gesundheitswesen als gegen Corona ungeimpft. Die Gesundheitsämter müssen in den kommenden Wochen jeden Fall prüfen und entscheiden, ob den Betroffenen ein offizielles Betretungsverbot für ihre Arbeitsstelle ausgesprochen wird.