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So werden zum Halbjahr die Zeugnisse in Sachsen erteilt

Das erste Schulhalbjahr ist fast zu Ende, Anfang Februar gibt es trotz Pandemie für alle Schüler Zeugnisse. Wie es an den Schulen weitergehen soll.

Von Andrea Schawe
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Der Ausschnitt eines Zeugnisses. In vier Wochen beginnen in Sachsen die Winterferien.
Der Ausschnitt eines Zeugnisses. In vier Wochen beginnen in Sachsen die Winterferien. © Maria Berentzen/dpa

In vier Wochen beginnen in Sachsen die Winterferien. Dann ist das erste Schulhalbjahr vorbei. Trotz der Corona-Pandemie fand in allen Schularten Präsenzunterricht statt. Nur in Einzelfällen mussten Schulen vorübergehend teilweise oder komplett geschlossen werden, weil es an den Einrichtungen zu viele Infektionen gab. Allerdings ist derzeit die Schulbesuchspflicht ausgesetzt – Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden. Was das für Halbjahreszeignisse und Bildungsempfehlungen bedeutet.

Können Halbjahresinformationen ausgeteilt werden?

Ja, die Schülerinnen und Schüler bekommen am Ende des ersten Halbjahres ein Zeugnis. Grundlage dafür sind die seit September bis zu den Winterferien erteilten Noten. Grundsätzlich geht das Kultusministerium davon aus, dass die Noten reichen. „ Die Benotungen und Bewertungen sollen grundsätzlich ermutigend und wertschätzend sein“, teilt das Ministerium in einem Brief an die Schulleiter mit. Unterrichtete Fächer, die nicht benotet wurden, erhalten die Eintragung “teilgenommen“.

Bekommen Schüler, die zu Hause gelernt haben, ein Zeugnis?

Die Halbjahresinformationen sollen die Pandemie-Situation berücksichtigen. Mindestens die Noten, die bis zur Aussetzung der Schulbesuchspflicht am 22. November erteilt wurde, werden gezählt. Wenn Schülerinnen oder Schüler über einen sehr langen Zeitraum nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben, reichen die Noten womöglich nicht aus. Ist keine Leistungsbewertung möglich, muss das auf der Halbjahresinformation vermerkt werden, so das Ministerium. Die Eltern werden dann darüber informiert, dass eine Versetzungin die nächste Klasse am Ende des Schuljahres unter Umständen gefährdet ist – aber nur, wenn auch im zweiten Halbjahr die Leistung nicht bewertet werden kann. Für die Versetzung sind die Jahresendzeugnisse entscheidend.

Wie werden die Bildungsempfehlungen für Grundschüler erteilt?

Die Bildungsberatung und die darauf aufbauende Bildungsempfehlung sind ein langfristig angelegter Prozess, so das Ministerium. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 und besser beträgt und zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gewachsen ist. Dabei spiele auch die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung über alle Grundschuljahre hinweg eine Rolle, heißt es. In allen anderen Fällen wird sie für die Oberschule erteilt.

Was gilt für die Schüler, die vom Unterricht abgemeldet wurden?

Wenn die Schülerinnen und Schüler keine Noten erhalten haben, die eine Gymnasialempfehlung begründen, dann bekommen sie am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe vier eine Bildungsempfehlung für die Oberschule. Sie können aber trotzdem ein Gymnasium besuchen. Nach einem Beratungsgespräch entscheidet in Sachsen grundsätzlich der Elternwille. Dafür müssen die Viertklässler an einer Leistungsbewertung teilnehmen – die in der Schule stattfindet. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler daran nicht teilnehmen, weil sie bzw. er den für den Zugang zur Schule erforderlichen Corona-Test verweigert, „fehlt es an einer wesentlichen Grundlage des Beratungsgespräches“, teilt das Ministerium mit.

Bleibt die Schulbesuchspflicht ausgesetzt?

Der Schulbesuch wird wieder zur Pflicht, sobald es das Infektionsgeschehen erlaubt, sagt Kultussprecher Dirk Reelfs. „Derzeit gehen wir davon aus, dass im Laufe des zweiten Schulhalbjahres die Schulbesuchspflicht wiederaufleben wird.“ Darüber werde vor Beschluss der nächsten Kita- und Schulverordnung ab dem 6. Februar diskutiert. „Spätestens aber Anfang März, wenn die nächste Verordnung kommt, wird man dazu eine Entscheidung treffen müssen“, so Reelfs.

Welche Regelungen gibt es für Abiturienten?

Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Vom 11. bis 14. April wird es eine intensive Prüfungsvorbereitung in den Schulen geben. Wie im Schuljahr 2020/21 wurden die Prüfungsinhalte angepasst, weil auch in den Abschlussklassen wegen der Pandemie Lernrückstände aufgeholt werden müssen. Außerdem sollen die Zweit- und Drittkorrekturen wie im letzten Schuljahr an der gleichen Schule stattfinden. Pandemiebedingt bekommen die Abiturienten in ihren schriftlichen Prüfungen 30 Minuten mehr Zeit.