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Pfingsturlaub auf dem Campingplatz?

Wohnmobile sind in der Sächsischen Schweiz ausreichend unterwegs. Campingplatzbesitzer dürfen aber nicht öffnen - und sind richtig sauer.

Von Anja Weber
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Wohnmobile dürfen am Gamrig in Waltersdorf auf für sie ausgewiesenen Flächen für eine Nacht stehen. Und das Angebot wird, mangels Alternativen, stark genutzt.
Wohnmobile dürfen am Gamrig in Waltersdorf auf für sie ausgewiesenen Flächen für eine Nacht stehen. Und das Angebot wird, mangels Alternativen, stark genutzt. © Marko Förster

Ist übernachten auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen zu Pfingsten wieder möglich? Das zumindest wünschen sich die Betreiber von Camping- und Caravanplätzen. Wohnmobile wie auch Wohnwagen waren an den letzten Wochenenden genügend unterwegs. Da aber die Campingplätze laut Bundesnotbremse noch nicht öffnen dürfen, bleiben den Wohnmobilisten nur die Stellflächen auf Parkplätzen, mitunter auch der Straßenrand. Oder eben auf den extra für Wohnmobile ausgewiesenen Stellflächen auf Parkplätzen wie zum Beispiel am Gamrig bei Waltersdorf.

Eine Ungerechtigkeit, schimpfen die Campingplatzbetreiber. Gleichberechtigung müsse schon sein. "Wir können auf unseren Plätzen alles kontrollieren, damit alles regelkonform abläuft. Wir haben alle Hygienekonzepte", sagt Petra Peh vom Campingplatz Thorwaldblick in Hinterhermsdorf.

Die Wohnmobilisten müssten sich untereinander auch gar nicht begegnen. "Sie können sich an den Strom anklemmen und das Abwasser entsorgen. Man kann alles so gestalten, dass sie sich nicht nahe kommen", sagt Petra Peh. Und das wäre allemal besser, als etwa das Abwasser im Wald zu entsorgen und dann auch noch große Müllsäcke stehen zu lassen, wenn der Müll überhaupt eingesammelt wird. Auch das ist eine Erfahrung vom vergangenen Jahr. Nicht alle, aber einige Wohnmobilisten, entsorgten ihren Müll einfach im Wald. Aber noch bleiben die Camping- und Caravanplätze zu.

Corona-Bundesnotbremse verhindert Öffnung

Noch gilt die Bundesnotbremse, erst ab Inzidenz von 100 die sächsische Corona-Schutzverordnung. Die besagt, dass ab einer Inzidenz von 100, also fünf Werktage lang) der Betrieb von Camping- und Caravanplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen zulässig ist. Damit sind sie die ersten Beherbergungsbetriebe, die wieder öffnen dürfen. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen dann auch Hotels und Pensionen wieder öffnen, nach vorheriger Terminbuchung und Kontakterfassung sowie tagesaktuellen Test zu Beginn des Aufenthaltes. Im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge sinkt zwar die Inzidenz. Geht es weiter abwärts, könnten dann nächste Woche auch die Platzbetreiber hoffen. Bitter für sie, Pfingsten ist da schon vorbei.

Interimsflächen sollen keine Konkurrenz sein

Um auch gegen die Ungerechtigkeit anzukämpfen, haben sich einige Campingplatzbetreiber zu einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. In der nächsten Vorstandssitzung des Tourismusverbandes soll es nun eine Runde mit Vertretern der Interessengemeinschaft geben. Nicht zuletzt auch, weil bereits im vergangenen Jahr Kritik von den Platzbetreibern kam, als plötzlich Kommunen in der Sächsischen Schweiz extra Stellflächen für Wohnmobile ausgewiesen haben. Damals aus der Not heraus geboren, weil die Campingplätze komplett ausgebucht waren und die Wohnmobilisten die Sächsische Schweiz glattweg "überfahren" hatten. Doch nun sind die Plätze zu, Wohnmobile und auch Caravans aber reichlich unterwegs.

Eine vertrackte Situation weiß man auch im Landratsamt. "Wir wollen keine Geschäfte wegnehmen oder verderben. Wir können aber auch nicht verhindern dass Wohnmobile kommen. Aber wir wollen verhindern, dass sie Wege zustellen, auch Rettungswege, sodass zum Beispiel Feuerwehren nicht mehr durchkommen", sagt Landrat Michael Geisler (CDU). Deshalb sollten die "Plätze für eine Nacht" ausschließlich zur Abmilderung des Falschparkens dienen und nicht etwa den Campingplatzbesitzern die Einnahmen rauben oder ihnen Konkurrenz bieten. Das stellt er ausdrücklich klar.

Wohnmobile dürfen unterwegs sein

Campingplatzbetreiber kritisieren, dass jetzt überhaupt Wohnmobile unterwegs sein dürfen. denn mit der noch geltenden Bundesnotbremse (ab einer Inzidenz von über 100) gibt es zum Beispiel auch die nächtlichen Ausgangssperren noch. Die Übernachtung in einem geparkten Wohnmobil stellt keinen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen dar, sagt Steffen Klemt Ordnungsamtsleiter beim Landratsamt.

Nach Rücksprache mit den Juristen im Haus handele es sich um eine Unterkunft in einer geschützten Stelle, die auch dem Übernachten dient. "Da die Ausgangsbeschränkung im Wesentlichen dazu dienen soll, Kontakte zu vermeiden und die Mobilität einzuschränken, dürfte daher auch eine Übernachtung in einem geparkten Wohnmobil zulässig sein", sagt der Ordnungsamtsleiter.

Unzulässig ist es dagegen, wen man im Zeitraum der Ausgangsbeschränkung mit einem Wohnmobil umherfahre. Wohl bemerkt: Parken auf einer der dafür vorgesehenen Fläche auf einem Parkplatz oder eben wo Parken über Nacht zulässig ist. Aufgehoben wurde die Beschränkung mit dem 15 Kilometer Radius. Damit darf jeder wieder dorthin fahren, wohin er möchte.

Mit verstärkten Kontrollen gegen Falschparker

Um solche Situationen wie im vergangenen Jahr zu verhindern, werden die örtlichen Polizeibehörden, das Landratsamt wie auch die Polizei in dieser Saison stärker kontrollieren. Dabei sollen vor allem gezielt besonders brisante Bereiche unter die Lupe genommen werden, wie zum Beispiel Rettungsgassen für Feuerwehren und Sanitäter. Und wenn es nicht anders gehe, werde auch ein Ordnungsgeld ausgesprochen.

Bereits an den letzten beiden Wochenenden wurde scharf kontrolliert und sowohl Pkw als auch Wohnmobile hatten Strafzettel unterm Scheibenwischer klemmen. Also aufgepasst, die Parkzeiten einhalten und sich auch nur auf erlaubte Flächen stellen.

Ein weiteres Problem: Trotz der Beschilderung als Reisemobilstellplätze dürfen Wohnmobile rein rechtlich nur eine Nacht auf diesen Plätzen stehen. Einen Strom- und Wasseranschluss gibt es auf diesen Interimsflächen nicht. Manche Wohnmobilisten ließen sich auf solchen Flächen aber häuslich nieder. Auch hier ist aus Sicht des Landratsamtes klar geregelt, wer kontrollieren muss. Für diese Parkplätze auch bei Nacht sind die Ortspolizeibehörden also die jeweilige Kommune zuständig.

Es gibt auch Überlegungen, für solche Interimsplätze für Wohnmobile auch Betreiber zu finden, sagt Landrat Geisler. In Frage kämen vor allem die Besitzer von Campingplätzen. Das Interesse hält sich aber offenbar in Grenzen. Damit bleibt es bei diesen Reisemobilstellplätzen.

Jede Kommune entscheidet übrigens selbst, ob diese Flächen geöffnet werden oder nicht. Neue werden in diesem Jahr wahrscheinlich keine hinzu kommen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Camping- und Caravanplätze in absehbarer Zeit wieder öffnen dürfen. Allerdings ist dann wohl mit Pfingsten, nach Ostern und Himmelfahrt, das dritte lange Wochenende, in der Sächsischen Schweiz sonst einnahmestarke Tage, Geschichte.

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