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Kreis Bautzen: Lockerungen ungewiss

Laut Landratsamt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nur noch knapp unter 100. Was das für Händler, Schulen und Kultur bedeutet.

Von David Berndt
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Nach monatelanger Schließung von Geschäften und weiteren Einrichtungen hoffen auch im Landkreis Bautzen die Menschen auf Lockerungen.
Nach monatelanger Schließung von Geschäften und weiteren Einrichtungen hoffen auch im Landkreis Bautzen die Menschen auf Lockerungen. © Martin Schutt/dpa

Bautzen. Noch knapp unter 100. So lässt sich die Corona-Mitteilung des Landratsamtes Bautzen vom Freitag in vier Worten zusammenfassen. Doch die Sieben-Tage-Inzidenz von 97 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner zeigt, dass der Landkreis Bautzen ganz nah dran ist an einem Wert, der ausschlaggebend für Lockerungen oder Beschränkungen ist.

Was bedeutet das nun konkret?

Der Wert, den der Landkreis Bautzen täglich ermittelt, hat zunächst keine direkten Auswirkungen. Überschreitet dieser Wert die 100, sind im Landkreis Bautzen zunächst keine Verschärfungen vorgesehen, teilt das Landratsamt auf Anfrage von Sächsische.de mit. Denn entscheidend sei die Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) angibt.

Laut Meldung des RKI liegt der Wert an diesem Freitag bei 81,4. Woran liegt das? „Die Differenz hat ihre Ursache zum Teil in den Nachmeldungen von per PCR-Test bestätigten positiven Schnelltest-Ergebnissen durch das Bautzener Gesundheitsamt“, teilt das Landratsamt dazu mit. Diese werden demnach erst verzögert in die RKI-Statistik aufgenommen. „Für Verschärfungen oder Lockerungen im Landkreis Bautzen wird jedoch aufgrund der Festlegung des Freistaates die RKI-Inzidenz herangezogen. Im Landkreis Bautzen ist daher vorerst keinerlei Verschärfung der Corona-Maßnahmen vorgesehen“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Donnerstag Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Konkret geht es um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien. Das Gericht hatte einer Frau aus Dresden Recht gegeben, die gegen diese Einschränkungen geklagt hatte.

Wie ist der Ausblick für die nächsten Tage?

Vorerst gibt es also im Landkreis Bautzen keine Verschärfungen der Corona-Regeln. Doch die Betonung liegt auf vorerst. Da die vom Kreis ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt gestiegen ist, müsste auch der entsprechende RKI-Wert steigen.

Dr. Jana Gärtner, Amtsärztin des Landkreises Bautzen, hatte erst zu Beginn der Woche im Interview mit Sächsische.de erklärt, dass sie derzeit eine Pendelbewegung feststellt, „die noch keine stabile Lage beschreibt. Derzeit bereiten wir uns gedanklich auf einen erneuten Anstieg der Zahlen in der zweiten Hälfte des Monats März vor.“ Zudem müsse sich noch zeigen, welche Rolle die Corona-Mutanten spielen. Insgesamt bleibe die Lage diffus.

Wie geht es an Kitas und Schulen weiter?

Laut der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen wird der aktuelle Lockdown bis 28. März verlängert, wenngleich bestimmte Lockerungen möglich sind, etwa beim Präsenzunterricht. Die weiterführenden Schulen etwa sollen ab 15. März im Wechselunterricht und mit wöchentlicher Testpflicht für die Schüler öffnen. In Förderschulen dürfen Schüler oberhalb der Primarstufe ab dem 10. März wieder im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI in einem Landkreis oder gar in ganz Sachsen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 100 überschreitet, werden Schulen und Kitas wieder geschlossen. Im Vogtland ist das bereits der Fall. Auch der Landkreis Nordsachsen hat schon seit Tagen eine Inzidenz über 100.

Was bedeutet das für Handel und Kultur?

Ab Montag dürfen auch im Landkreis Bautzen Buchhändler, Blumenläden, Garten- und Baumärkte wieder öffnen. Vorausgesetzt sie weisen ein Hygienekonzept vor. Zudem gelten Beschränkungen für die Anzahl der Kunden.

Wenn die Inzidenz im Freistaat und im Landkreis unter 100 liegt, sind für den Einzelhandel Terminshopping-Angebote möglich. Der Kunde kann dann einen Termin vereinbaren und in dieser Zeit vor Ort einkaufen. Es muss eine Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung stattfinden.

Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- oder Tattoostudios sollen wieder öffnen können, vorausgesetzt die Sieben-Tage-Inzidenz liegt andauernd unter 100. Dafür gelten strikte Hygiene-Auflagen, und spätestens ab dem 15. März soll es eine wöchentliche Testpflicht für Personal mit Kundenkontakt geben. Kunden müssen Termine reservieren, um sich nicht zu begegnen. Das betrifft auch Fahr- und Flugschulen.

Für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten geht vor dem 15. März nichts. Dann können sie öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Region und Land unter 100 liegt. Besucher müssen aber vorher einen Termin buchen, und eine Kontaktnachverfolgung muss möglich sein. Mit Tests öffnen könnten dann auch Bibliotheken, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater, Kinos sowie Musik- und Tanzschulen.

Wie bewertet der Kreis die aktuelle Lage?

Das Landratsamt erklärt, „dass die 100er-Inzidenz für den Freistaat die ,rote Linie‘ darstellt, an der sich Lockerungen und Schulöffnungen festmachen werden“. Lockerungen und Verschärfungen allein an den Inzidenz-Wert zu koppeln, sei aber zu kurz gedacht. „Es muss auch die Lage in den Kliniken betrachtet werden.“ Bisher sei es jedoch so gewesen, dass hohe Inzidenzen von heute die klinischen Fälle von morgen und die Todesfälle von übermorgen darstellen. (mit dpa)

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