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Wer im Pflegeheim geimpft werden darf

Im Kreis Bautzen haben in einigen Heimen neben Mitarbeitern und Bewohnern auch Ehrenamtliche und Angehörige schon eine Corona-Impfung erhalten. Ist das erlaubt?

Von David Berndt
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Impfteams sind auch in den Pflegeheimen im Landkreis Bautzen unterwegs. Sie haben dort aber nicht nur Bewohner und Beschäftigte geimpft.
Impfteams sind auch in den Pflegeheimen im Landkreis Bautzen unterwegs. Sie haben dort aber nicht nur Bewohner und Beschäftigte geimpft. © Uwe Zucchi/dpa

Bautzen. Seit Wochen sind Impfteams im Landkreis Bautzen unterwegs, um Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen gegen das Coronavirus zu impfen. In Bautzen ist in diesem Zuge der Kreis- und Stadtrat Roland Fleischer (SPD) in die Schlagzeilen geraten, weil auch er im Pflegeheim Bautzen-Seidau geimpft worden ist. Er sei dort ehrenamtlich tätig, erklärte er gegenüber Sächsische.de zur Begründung. Das sagte auch seine Ehefrau, die dort Heimleiterin ist.

Die Bautzener FDP-Stadtratsfraktion sah sich veranlasst, darauf öffentlich zu reagieren. Sie bezweifelt, dass es moralisch vertretbar ist, sich impfen zu lassen, obwohl man keiner Risikogruppe angehört. Im Pflegeheim Bautzen-Seidau wurden nach Auskunft der Heimleiterin neben Roland Fleischer auch weitere Ehrenamtliche und enge Angehörige von Bewohnern geimpft.

Ehrenamtliche dürfen geimpft werden

Aber ist das auch rechtens? Das sächsische Sozialministerium (SMS) erklärt auf Anfrage von Sächsische.de, dass Angehörige von Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen nicht für eine Corona-Schutzimpfung infrage kommen. Dagegen sei eine Impfung durch die mobilen Teams der Impfzentren zulässig, wenn Personen Beschäftigten im Heim gleichgestellt sind. Dies könnten auch regelmäßig im Heim tätige Ehrenamtliche mit regelmäßigem Patientenkontakt sein.

Nicht nur das Pflegeheim Bautzen-Seidau hat dies bislang so praktiziert, wie etwa Alexander Jesinghaus, geschäftsführender Vorstand der Diakonie Bautzen, bestätigt. „Herr Fleischer wäre bei uns auch geimpft worden.“ In den Einrichtungen der Diakonie habe man das Impfangebot sowohl Haupt- als auch Ehrenamtlichen sowie Angehörigen von Bewohnern unterbreitet, die selbst zur Risikogruppe gehören.

Auch Sascha Bock, Geschäftsführer der Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH, macht keinen Unterschied zwischen Ehrenamtlichen und Festangestellten. „Da das zentrale Kriterium eine Tätigkeit der Beschäftigten im Haus darstellt, haben wir dem Impfzentrum auch die Aushilfen und ehrenamtlichen Mitarbeiter gemeldet, die in unserem Haus einer Tätigkeit nachgehen“, erklärt Sascha Bock. „Drei ehrenamtliche Mitarbeiter haben sich impfen lassen.“

Heime bieten Impfung auch Angehörigen an

Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen betreibt im Landkreis Bautzen drei Altenpflegeheime und hat dort auch seinen Ehrenamtlichen sowie engen Angehörigen von Bewohnern ein Impfangebot gemacht, teilt Sprecher Andreas Schuppert auf Anfrage mit. „Als einheitliches Kriterium gilt: Geimpft werden alle regelhaft in der Einrichtung lebenden oder tätigen Menschen.“

Dazu gehörten neben den Bewohnern das Personal, unabhängig vom Einsatzbereich, und Menschen, die mit den Bewohnern in direktem Kontakt stehen, also Angehörige und Ehrenamtliche. Bislang seien an den drei Standorten 16 Ehrenamtliche und 14 Angehörige geimpft worden.

Im Pflegeheim am Schlosspark in Königsbrück wurden bislang nach Auskunft des Betreibers zwei Ehrenamtliche geimpft. Betrieben wird es vom Arbeiter-Samariter-Bund Dresden & Kamenz. Sprecherin Klaudia Deuchert führt aus, dass diese Ehrenamtlichen „mehrmals wöchentlich für uns in der Betreuung tätig“ sind. „Damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich geschützt werden, haben wir uns entschieden, ihnen eine Impfung anzubieten“, fügt sie hinzu.

Klare Regelung für den Umgang mit Restdosen

Die mobilen Impfteams werden vor ihren Einsätzen über die nötige Anzahl der Dosen informiert. Schließlich soll der Impfstoff für alle reichen. So kann es vorkommen, dass Impfdosen übrigbleiben. Auch dafür gibt es klare Regelungen durch das SMS. „Die Verimpfung von Restdosen an Angehörige einer niedrigeren Prioritätsgruppe muss begründet und dokumentiert werden.“

Bei den mobilen Impfteams werde geprüft, ob sich weitere Personen in der stationären Pflegeeinrichtung impfen lassen wollen oder ob andere Einrichtungen berücksichtigt werden können. „Wenn der Impfstoff bereits in der Spritze aufgezogen ist, dann werden Rettungsdienste, medizinisches Personal, Bereitschaftsärzte angefragt, ob diese sehr kurzfristig ins Impfzentrum kommen können“, heißt es vom SMS.

Auch bei den Restdosen gelte die Priorisierung. Die Impfverordnung des Bundes sehe vor, dass von der vorgesehenen Impfreihenfolge in Einzelfällen abgewichen werden kann. „Oberstes Ziel ist, keine Impfdosen wegwerfen zu müssen.“

Entscheidung liegt beim Impfarzt

Bei den Maltesern wurden schon Restdosen verimpft. Sie betreiben im Landkreis Bautzen drei Pflegeeinrichtungen. Sprecherin Olga Jacobs teilt mit, dass in Wittichenau „die Ehepartner von vier Bewohnern mit übrig gebliebenen Impfdosen geimpft“ wurden. Diese Personen seien über 80 Jahre alt und gehörten somit zur Personengruppe mit höchster Priorität.

Generell habe man beim Umgang mit übriggebliebenen Impfdosen darauf geachtet, dass die priorisierte Zuteilung eingehalten werde. „Unter unseren ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben wir denjenigen eine Impfung angeboten, die regelmäßig in unseren Einrichtungen tätig sind und somit engen Kontakt zu unseren Bewohnern haben.“ Am Ende obliege die Entscheidung dem Impfarzt, fügt Olga Jacobs hinzu.

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