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Ausnahmeregelung für Ukraine-Kennzeichen soll verlängert werden

Die Verkehrsminister der Länder wollen die Ausnahmeregel für die Geflüchteten zügig verlängern. Sachsen drängt auf einheitliche Verfahrensweise.

Von Fionn Klose
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Die einjährige Ausnahmeregelung, die es Ukrainern in Deutschland erlaubte, weiter mit ihren Heimatkennzeichen zu fahren, soll weitergeführt werden.
Die einjährige Ausnahmeregelung, die es Ukrainern in Deutschland erlaubte, weiter mit ihren Heimatkennzeichen zu fahren, soll weitergeführt werden. © SZ/Eric Weser

Die Ausnahmeregelung, wegen der ukrainische Autos nicht in Deutschland zugelassen werden mussten, soll verlängert werden. Ursprünglich war sie nur ein Jahr gültig. Jetzt soll eine Weiterführung erarbeitet werden. „Hier gibt es einen Arbeitsauftrag der Länder an den Bund“, sagt Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Allerdings ist die Regelung für einige Ukrainer bereits abgelaufen, sie müssen ihr Auto zulassen. „Deswegen muss diese Lücke jetzt zügig gefüllt werden“, so Henckel.

Eine Zulassung für ihre Autos zu bekommen, bedeutet für ukrainische Geflüchtete nicht nur viel bürokratische Arbeit, sondern auch hohe Kosten. Sie müssen zum Beispiel ein Vollgutachten anfertigen lassen, da ihre Autos keine gültige deutsche Betriebserlaubnis besitzen. Dafür brauchen sie Papiere, die viele gar nicht haben, welche für das Gutachten aber wichtig sind.

Sächsische.de berichtete kürzlich über eine Ukrainerin aus Mariupol, die das betrifft. Für sie läuft die Regelung am 24. März aus. Doch sie kann ihr Auto nicht zulassen, wird von einer Prüfstelle zur anderen geschickt. Sie wird ihr Fahrzeug wohl vorerst stehenlassen müssen.

Sächsisches Verkehrsministerium drängt auf eine bundeseinheitliche Verfahrensweise

In Niedersachsen ist die Sonderregel bereits bis zum 1. April 2024 verlängert worden. Dort können die Behörden Ausnahmen in der Zulassung genehmigen, sofern eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann. Viele Ukrainer haben eine Grüne Karte, die über ihre ukrainische Versicherung läuft. Andere haben eine Grenzversicherung abgeschlossen, die in der ganzen EU gilt.

„Der Krieg in der Ukraine dauert unvermindert an. Deshalb ist es unsere Pflicht, den Ukrainerinnen und Ukrainern – mit scheinbar kleineren Maßnahmen wie diesen – bürokratische Steine aus dem Weg zu räumen“, sagt der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies (SPD). Auch in Sachsen-Anhalt wurde eine Verlängerung der Frist bis 1. April 2024 auf den Weg gebracht. Die SPD in Schleswig-Holstein forderte ebenfalls eine Fristverlängerung.

Das sächsische Verkehrsministerium drängt auf eine bundeseinheitliche Verfahrensweise. So sollen die Interessen aller Ukrainer in Deutschland berücksichtigt werden, erklärte das Ministerium.