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Kommentar zu Hilberts Niederlage vor Gericht: Nichts gelernt

Dresdens OB Dirk Hilbert hat vor Gericht krachend Schiffbruch erlitten. Seine Reaktion darauf spricht Bände. Ein Kommentar von SZ-Reporter Dirk Hein.

Von Dirk Hein
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Linke-Chef André Schollbach (l.) besiegte den OB vor Gericht. Der erwies sich als schlechter Verlierer.
Linke-Chef André Schollbach (l.) besiegte den OB vor Gericht. Der erwies sich als schlechter Verlierer. © Sven Ellger

Dresden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt steht einmal mehr als heillos zerstrittener Haufen da. Im schlechtesten Fall sagt der Rat eine Reise des kompletten Gremiums einen Tag vor der Busfahrt zur Bundesgartenschau (Buga) nach Mannheim ab.

Es ist das bisher letzte Puzzlestück einer kaum noch erklärbaren Eskalationsspirale zwischen Hilbert als Stadtoberhaupt und dem Rat. In keinem Fall liegt die Unfähigkeit des OBs, auf seine Gegner im Rat zuzugehen, jedoch so offensichtlich zutage wir hier.

Am Anfang stand der Eilantrag der Linken. Die Fraktion wollte schlicht darüber abstimmen lassen, ob der Rat in seiner Gesamtheit mit zur Bundesgartenschau nach Mannheim eingeladen wird oder ob nur zehn Räte dorthin fahren sollen. In einer Zeit, wo die Ausgaben der Landeshauptstadt an alle Ecken und Enden nahezu explodieren, ist das ein nachvollziehbarer Ansatz. Auch wenn womöglich "nur" 10.000 Euro eingespart werden können, geht es doch um die Symbolik.

Völlig ohne Not suchte Hilbert in diesem Punkt den Konflikt mit dem Rat. Nahezu alle Fraktionen stehen hinter der Buga-Bewerbung. Nahezu alle Fraktionen akzeptierten den Vorschlag des OBs, alle Stadträte und Stadträtinnen einzuladen. Den Fraktionen selbst wäre es überlassen gewesen, die Reise zu buchen oder nicht.

Hilbert ließ es auf die Eskalation ankommen

Stattdessen verweigerte Hilbert dem Antrag der Linken eine Behandlung im Rat. Dass die dann klagen würde, war bereits im Vorfeld absehbar. Hilbert ließ es also auf diese Eskalation ankommen, verlor vor Gericht - und schiebt die Schuld jetzt zurück zum Rat.

In einem Statement zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kritisiert Hilbert "die Gerichtskosten in Höhe von mehreren tausend Euro, die der Landeshauptstadt durch die Klage der Fraktion entstanden sind". Das verkennt auf fast schon fatale Weise Ursache und Wirkung.

Die Kosten sind entstanden, weil der OB einen vielleicht fragwürdigen, aber rechtlich einwandfreien Antrag nicht im Rat zugelassen hat. Er selbst ist für die dadurch anfallenden Kosten verantwortlich, nicht die klagende Fraktion. Der Eilantrag der Linke hätte geräuschlos im Rat behandelt und dann zu den Akten gelegt werden können. Dass einen Tag vor der Reise die Abstimmung darüber zum womöglich überregional beachteten Showdown samt unprofessioneller Außenwirkung für Dresden wird, liegt im Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters.