Dresden
Merken

Dresden: Mordprozess geplatzt – Verhandlung muss von Neuem beginnen

Seit September steht ein 31-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Dresden. Das Gericht musste die Verhandlung jetzt aussetzen, eine Richterin ist seit Wochen krank.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Der Angeklagte Igor P. (hier mit seiner Verteidigerin Linda Röttig) hat zum Auftakt seines Prozesses am Landgericht Dresden gestanden, seine Ex-Partnerin Anna D. erstochen zu haben. Den Mord-Vorwurf bestreitet er jedoch.
Der Angeklagte Igor P. (hier mit seiner Verteidigerin Linda Röttig) hat zum Auftakt seines Prozesses am Landgericht Dresden gestanden, seine Ex-Partnerin Anna D. erstochen zu haben. Den Mord-Vorwurf bestreitet er jedoch. ©  Foto: Rene Meinig

Dresden. Er hat die Tat im Prozess gestanden, sie aber nicht als einen heimtückischen Mordanschlag, sondern als eine Tat im Affekt beschrieben: Igor P. hat demnach seine Expartnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes gewaltsam getötet. Entscheidend für die Schwere der Schuld, die es in dem Prozess zu klären gilt, ist jedoch das Wie.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem geplanten Mordanschlag aus: Am Abends des 14. Oktober 2022 soll P. die 31-jährige Anna D., unmittelbar als sie ihre Wohnungstür geöffnet hatte, angegriffen und ihr ein Messer in den Hals gestoßen haben. So habe der Angeklagte der Frau seine Machtansprüche demonstrieren und sie dafür bestrafen wollen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben wollte.

Igor P. behauptet dagegen, er habe den damals eineinhalbjährigen Sohn an jenem Freitag wie verabredet aus der Kita abgeholt. Dann sei er mit ihm auf dem Spielplatz und später bei sich zu Hause gewesen. Nach 19 Uhr sei er mit dem Sohn bei Anna D.s Wohnung in der St. Petersburger Straße angekommen.

Totschlag im Affekt?

Er habe mit D. das Kind ins Bett gebracht und anschließend mit seiner Ex-Partnerin diskutiert. Dabei sei es zum hitzigen Streit um den Umgang mit dem Jungen gekommen. P.s Version könnte juristisch auch ein Totschlag im Affekt gewesen sein, der anders als ein Mord, nicht zwingend mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu ahnden wäre.

Der Prozess hat Anfang September begonnen. Das Schwurgericht vernahm zunächst Zeugen aus dem Umfeld des Paars. Viel mehr ist jedoch nicht passiert, Mitte Oktober war zunächst Verteidigerin Linda Röttig krank, dann eine Richterin. Interessante Ermittler und Gutachter, etwa Kriminaltechniker und Rechtsmediziner, die möglicherweise Angaben zum genaueren Tathergang machen könnten, wurden noch nicht gehört.

Da die Berufsrichterin auch am Mittwoch noch erkrankt war, gab es für das Gericht keine Möglichkeit mehr, die Fristen einzuhalten, um das Verfahren zu retten. Die Hauptverhandlung wurde daher ausgesetzt und muss von Neuem beginnen; zumindest auch mit neuen Schöffen. Manche Zeugen, die bereits gehört wurden, werden daher möglicherweise ein zweites Mal aussagen müssen. Ein Termin steht noch nicht fest.