SZ + Dresden
Merken

Erstes Urteil: Junge Mutter als Geldwäscherin für Bande unterwegs

Eine 19-Jährige wurde am Donnerstag in Dresden verurteilt. Sie hatte für Betrüger Konten eröffnet und Geld weitergeleitet. Weitere Beschuldigte sitzen noch in Haft.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Am Amtsgericht Dresden wurde nun eine 19-Jährige aus Lettland verurteilt. Sie soll für eine Bande Konten eröffnet und Gelder weitergeleitet haben. Weitere Beschuldigte warten noch auf ihr Verfahren.
Am Amtsgericht Dresden wurde nun eine 19-Jährige aus Lettland verurteilt. Sie soll für eine Bande Konten eröffnet und Gelder weitergeleitet haben. Weitere Beschuldigte warten noch auf ihr Verfahren. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Ende August vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Dresden in Plauen/Vogtland mehrere Beschuldigte verhaftet, die zu einer Bande von Online-Betrügern gehören sollen. Am Donnerstag endete am Amtsgericht Dresden ein erster Prozess. Das Jugendschöffengericht verurteilte eine 19-jährige Lettin, die für die Gruppierung wertvolle Dienste geleistet hatte, die strafrechtlich nun unter den Vorwürfen Geldwäsche, Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten zusammengefasst wurden.

Die junge Mutter aus einem Dorf bei Riga in Litauen, problematisches Elternhaus, kein Schulabschluss, war angeblich unter dem Vorwand, als Tagesmutter oder Reinigungskraft arbeiten zu können, bereits 2022 von einer Bande nach Deutschland gelockt worden. Doch hier erwartete man ganz andere Dienste von der Angeklagten.

Aus den Tatvorwürfen ergibt sich, dass die Heranwachsende mindestens im Juni 2022 sowie im April und August 2023 für mehrere Tage in Deutschland war, um verschiedenste Konten zu eröffnen, Wohnungen in Duisburg und Reinsdorf bei Zwickau anzumieten, sich unter dem falschen Namen "Blanka Horvath" bei einem Notar in Leipzig als alleinige Gesellschafterin der "Jax Trading UG" eintragen zu lassen und dergleichen mehr.

Über die Konten flossen dann mehrfach Beträge zwischen 2.700 und 7.800 Euro, die unter anderem durch sogenannte Phishing-Attacken auf ahnungslose Online-Banking-Nutzer erbeutet worden waren. In einem weiteren Fall platzte ein Betrug in Höhe von knapp 50.000 Euro nur, weil für ein von der Angeklagten eröffnetes Konto keine Gebühren gezahlt und die Überweisungen daher wieder zurücküberwiesen worden waren.

Widersprüchliche Einlassungen

Die 19-Jährige hat die Taten in ihrem dreitägigen Prozess teilweise eingeräumt, sich jedoch in allerhand Widersprüche verwickelt. Das Gericht nahm ihr zwar ab, dass sie unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt worden sei. Doch sie habe bald gewusst, dass sie sich an kriminellen Geschäften beteilige.

Die Angeklagte habe mindestens fünf verschiedene Konten eröffnet, nicht nur drei, sagte die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts. Die Heranwachsende habe mindestens billigend in Kauf gekommen, dass das Geld aus Straftaten stammte. Sie habe in Telegram-Chats konkrete Anweisungen erhalten und umgesetzt – "ohne zu zögern".

Das Gericht verurteilte die 19-Jährige zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. Nach sechs Monaten in Untersuchungshaft durfte die Angeklagte daher den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen.

Die Staatsanwältin hatte eine Jugendeinheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Das wäre für eine erwachsene Täterin auch angemessen. Doch bei der Angeklagten seien erhebliche Reifeverzögerungen festzustellen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, außerdem wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von 16.500 Euro angeordnet. Die Ermittlungen gegen die Mittäter, drei sitzen noch in Untersuchungshaft, dauern an.