SZ + Dresden
Merken

Urteil in Dresden: Messerstecher ist schuldunfähig

Ein psychisch kranker Mann hat im Juli 2023 einen Freund in der Straßenbahn in Dresden erstochen. Nun gibt es ein Urteil.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Das Landgericht Dresden hat einen 33-jährigen Angeschuldigten in eine Klinik eingewiesen. Der psychisch kranke Mann hatte im Wahn einen Freund erstochen.
Das Landgericht Dresden hat einen 33-jährigen Angeschuldigten in eine Klinik eingewiesen. Der psychisch kranke Mann hatte im Wahn einen Freund erstochen. © Symbolfoto: Marion Doering

Dresden. Es gab alarmierende Anzeichen – doch niemandem waren sie aufgefallen. Im Juli 2023 kam es schließlich in Löbtau zur Katastrophe. Der 33-jährige Somalier Awale A. erstach seinen Kumpel Mohamed A. in einer Straßenbahn der Linie 7 in Höhe der Kesselsdorfer Straße.

Der 40-jährige Landsmann, Vater von fünf Kindern, erlag wenig später den schweren inneren Verletzungen. Erst später wurde klar: Der Täter, der in Kliniken als Reinigungskraft gearbeitet hatte, leidet an einer paranoiden Schizophrenie, hatte hochgradige Wahnvorstellungen.

Am Mittwoch endete der Prozess gegen den kranken Angeschuldigten am Landgericht Dresden. Die Schwurgerichtskammer ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an. Der 33-Jährige ist nicht schuldfähig, strafrechtlich kann er für seine Tat daher nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Der Angeschuldigte habe seit Jahren unter epileptischen Anfällen gelitten, sei auch in Behandlung gewesen. Ab 2022 habe er sich zunehmend zurückgezogen und isoliert, habe sich verfolgt gefühlt. Diese akute Erkrankung sei niemandem aufgefallen, wenngleich es Signale gegeben habe, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls.

Fahrgäste gingen dazwischen

Am Sonnabend, 8. Juli, stieg A. an der Haltestelle Koblenzer Straße in eine Bahn, begrüßte seine drei Landsleute, die dort schon saßen – und zog plötzlich ein Messer aus dem Rucksack und stach auf den 40-Jährigen ein. Fahrgäste rissen den Angreifer noch weg, doch es war zu spät.

Der Angeschuldigte saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft, wo sich sein Zustand weiter zuspitzte. Nach zwei Suizidversuchen wurde er in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt.