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Gericht stellt Verstöße bei Dresdner OB-Wahl fest, weist Klagen aber ab

Bei der Dresdner OB-Wahl wurden Fehler gemacht, das hat jetzt das Verwaltungsgericht bestätigt – und die Klagen dennoch abgewiesen.

Von Andreas Weller
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Im Juli 2022 wählte Dirk Hilbert sich selbst - jetzt führte die Dresdner OB-Wahl zu drei Gerichtsverfahren.
Im Juli 2022 wählte Dirk Hilbert sich selbst - jetzt führte die Dresdner OB-Wahl zu drei Gerichtsverfahren. © dpa (Archivbild)

Dresden. Drei Klagen gibt es gegen die Oberbürgermeisterwahl vom Juli 2022. Jetzt hat das Dresdner Verwaltungsgericht über diese entschieden. Es geht darum, ob Dirk Hilbert überhaupt hätte zugelassen werden dürfen und um das Briefwahlchaos. Ein Kläger hat seine Briefwahlunterlagen erst nach dem zweiten Wahlgang erhalten - ein klarer Verstoß gegen das Wahlgesetz, sagen die Richter.

Worum es konkret geht

Mit drei Klagen zur Dresdner OB-Wahl musste sich die Kammer um die Vorsitzende Richterin Anja Burtin an diesem Donnerstag auseinandersetzen. In der ersten hat Anwalt Jens Hänsch selbst geklagt. Er wollte feststellen lassen, dass die Aufstellung von Hilbert als OB-Kandidat rechtswidrig war.

Bei der Aufstellung durch den Verein "Unabhängige Bürger für Dresden" wurden mehrere Fehler gemacht. An der Abstimmung haben zwei von 14 Personen teilgenommen, die nicht in Dresden wohnen. Das ist unzulässig, weil nur in Dresden Wahlberechtigte gültig abstimmen können. Dazu gab es eidesstattliche Versicherung, dass alles ordnungsgemäß gelaufen sei, die ebenfalls von einem Nicht-Dresdner unterzeichnet wurde - das Gesetz verlangt drei gültige Dokumente.

Die Landesdirektion hat die Beschwerden dagegen abgewiesen. Deshalb klagt Hänsch, der als Vertrauensperson der Piraten an der Sitzung des Wahlausschusses teilgenommen hatte.

Der zweite Komplex ist das Dresdner Briefwahlchaos. Wahlunterlagen wurden zu spät verschickt, Dresdner konnten beim zweiten Wahlgang nicht mit abstimmen. Klaus Robert S. ist einer davon und will deshalb die Wahl vom Gericht für ungültig erklären lassen. Er wird ebenfalls von Hänsch vertreten. In einer dritten Klage geht es um beide Vorfälle. Der Dresdner Benjamin D. wird von seinem Anwalt Stephan Schumann vertreten.

Richter bestätigen: Es gab Fehler bei der Dresdner OB-Wahl

Die Richter um die Vorsitzende Burtin haben nun im ersten Verfahren bestätigt, dass es Fehler bei der Aufstellung gab. Allerdings sagen sie, Hänsch hätte gegen die Abweisung der Beschwerde durch die Landesdirektion als Rechtsaufsichtsbehörde vorgehen müssen, er hat aber gegen die Stadt geklagt, weil ihr Wahlausschuss Hilbert zugelassen hat. Deshalb wies die Kammer die Klage ab. Das Interesse sei legitim, so Richterin Burtin. "Aber es ist die falsche Beklagte."

Im zweiten Verfahren - zum Briefwahlchaos - wurde bekannt, dass die Stadt die Briefwahlunterlagen erst am 5. Juli, also fünf Tage vor dem zweiten Wahlgang, an einen Postdienstleister übergeben hat, dieser hat dann wegen "Zustellproblemen" einen Teil an die Deutsche Post abgegeben. Am Ende erhielten Betroffene wie S. ihre Unterlagen nach der Wahl, konnten also ihr Wahlrecht gar nicht in Anspruch nehmen.

Die Stadt habe dafür zu sorgen, dass alle Dresdner Wahlberechtigten rechtzeitig die Unterlagen erhalten, so das Argument des Klägers. Deshalb müsse die Landesdirektion die Wahl für ungültig erklären. Die Gegenseite verteidigte sich damit, dass man ja gar nicht feststellen könne, wie viele tatsächlich davon betroffen waren, es handle sich um "Einzelfälle". Hilbert hatte aber rund 12.5000 Stimmen Vorsprung auf die zweitplatzierte Eva Jähnigen (Grüne), deshalb habe der Verstoß gegen das Wahlgesetz keine Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl gehabt.

Auch hier wiesen die Richter die Klage ab, weil es nicht darum gehe, wie viele Dresdner tatsächlich nicht wählen konnten. "Wir haben nur über die Rechtsverletzung des Klägers zu entscheiden", so Burtin. "Diese ist festgestellt, aber wir sehen keine Erheblichkeit." Damit könne die Wahl nicht für ungültig erklärt werden.

Im dritten Verfahren trug Anwalt Schumann vor, dass jeder Verstoß bei einer Aufstellung erheblich sei. "Weshalb fordert der Gesetzgeber drei eidesstattliche Versicherungen, wenn es dann doch egal sein soll?" Und beim Briefwahlchaos habe der Dresdner Wahlleiter Probleme eingeräumt, während die Landesdirektion diese mit der Abweisung der Beschwerde negiere. Deshalb müsse das Gericht zumindest feststellen, dass es Fehler gab, wenn die Wahl nicht für ungültig erklärt werde.

Am Ende wies die Kammer auch diese Klage ab. "Nicht jeder Gesetzesverstoß genügt, um einen Wahlvorschlag zurückweisen zu müssen", begründete die Vorsitzende. "Daraus ergibt sich, dass Wahlfehler gemacht wurden, die aber nicht erheblich sind."

Wie geht es weiter?

Damit bleibt die Wahl von Dirk Hilbert zu Dresdens Oberbürgermeister gültig. Allerdings können die Kläger auch noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen und gegen die Urteile vorgehen. Das wollen die Anwälte entscheiden, wenn sie die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen und ausgewertet haben.