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Darf Oberbürgermeister Dirk Hilbert nicht zur Wahl antreten?

Offiziell wurde Dirk Hilbert (FDP) am Montag als OB-Bewerber zugelassen. Doch bei seiner Nominierung gab es Unregelmäßigkeiten. Jetzt gibt es Ärger.

Von Dirk Hein
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OB Dirk Hilbert (FDP) muss um seine Zulassung zur Wahl bangen.
OB Dirk Hilbert (FDP) muss um seine Zulassung zur Wahl bangen. © Sven Ellger

Dresden. Der Gemeindewahlausschuss in Dresden hat am Montag über die Zulassung von Wahlvorschlägen zur OB-Wahl 2022 entschieden. Dirk Hilbert wurde mit drei Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wegen möglicher Formfehler nur denkbar knapp zugelassen. Jetzt sind Einsprüche und Klagen gegen Hilberts Kandidatur denkbar.

Grund für die Diskussion war die Aufstellung von Hilbert durch den Verein „Unabhängige Bürger für Dresden“ als deren OB-Kandidat. Laut Mitgliedern aus dem Wahlausschuss wurden dabei nicht unwesentliche Fehler gemacht: Wichtige Voraussetzung, um über den OB-Kandidaten mit bestimmen zu können, ist demnach, dass alle wählenden Personen aus Dresden kommen. Bei Hilberts Nominierung soll jedoch eine Person abgestimmt haben, die in Dresden nicht wahlberechtigt ist. Die gleiche Person soll später an Eides statt versichert haben, dass bei der Wahl alles korrekt abgelaufen ist. Beides sind laut Experten „nicht unerhebliche Formfehler“. Im Wahlausschuss wurde darüber lange diskutiert. Am Ende wurde Hilbert knapp zugelassen.

Bei Hilberts Team blickt man dem Ganzen gelassen entgegen. „Der Wahlvorschlag des Vereins Unabhängige Bürger für Dresden, Dirk Hilbert als OB-Kandidaten zu nominieren, wurde heute Nachmittag vom Gemeindewahlausschuss angenommen“, ließ Sprecher Henry Buschmann am Montag wissen. Durch die Zustimmung gehe man davon aus, dass alle Wahlunterlagen formell vollständig und korrekt eingereicht worden seien.

Bis Donnerstag (14. April) können nun Hilberts Gegner schriftlich Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen einlegen. AfD-Kandidat Maximilian Krah: "Rechtlich erscheint es uns eindeutig, sofern tatsächlich einer der Unterzeichner nicht in Dresden wahlberechtigt ist. Wenn sich das bestätigt, darf Dirk Hilbert nicht zur Wahl zugelassen werden."

Sieht die Landesdirektion dies anders, kann gegen die Entscheidung geklagt werden - womöglich jedoch erst nach der Wahl. Wird Hilbert im ersten Wahlgang nicht zugelassen, kann bei einer möglichen Stichwahl im zweiten Wahlgang nicht erneut antreten.

Ohne Diskussionen zugelassen wurde die weiteren Wahlvorschläge: Eva Jähnigen (Grüne), Maximilian Krah (AfD), André Schollbach (Linke), Albrecht Pallas (SPD), Martin Schulte-Wissermann (Piraten), Jan Pöhnisch (Die PARTEI) sowie Querdenker Marcus Fuchs und Sascha Wolf.

Korrektur, 12.4.: In einer früheren Version dieses Beitrags schrieben wir, dass OB Hilbert im zweiten Wahlgang erneut antreten dürfe, auch wenn er für den ersten Wahlgang nicht zugelassen würde. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen."