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Grünes Gewölbe: Prozesskosten niedriger als befürchtet

Im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat das Oberlandesgericht den Streitwert für das Verfahren stark herabgesetzt. Warum das für den Freistaat ein wichtiger Etappensieg ist.

Von Karin Schlottmann
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Große Brustschleife aus dem Schmuck der Königinnen.
Große Brustschleife aus dem Schmuck der Königinnen. © Staatliche Kunstsammlungen/Jürgen Karpinski

Die Kosten für den Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe fallen für den Freistaat wohl geringer aus als zunächst angenommen. Das Oberlandesgericht Dresden hat den Gegenstandswert für die Schadensersatzforderung von rund 114 Millionen auf rund 316.000 Euro heruntergesetzt.

Hintergrund des am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschlusses ist der Versuch des Freistaates, im Strafprozess Schadensersatz von den Tätern zu erhalten. In ihrem sogenannten Adhäsionsantrag bezifferte das Landesamt für Steuern und Finanzen den Wert des gestohlenen Schmucks auf rund 114 Millionen Euro. Da die Angeklagten einen Teil der Beute zurückgegeben hatten, belief sich die Summe zum Schluss noch auf rund 89 Millionen Euro.

Zivilprozess mit hohem Risiko

Das Landgericht Dresden verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht stellte zugleich fest, dass der Freistaat als Eigentümer dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz für Beschädigungen am Residenzschloss und an den Ausstellungsvitrinen gegen einige Angeklagte habe. Für die Schadensersatzforderung bezüglich der verschwundenen Schmuckstücke erklärten sich die Strafrichter jedoch für nicht zuständig. Den Gegenstandswert für die Kosten des Verfahrens setzte das Landgericht auf 114 Millionen Euro fest.

Das Oberlandesgericht hat diese Kostenentscheidung nun deutlich nach unten reduziert. Das Landgericht habe nur über einen geringen Teil der Schadensersatzansprüche entschieden. Daher müsse auch der Streitwert niedriger ausfallen. Die Honorare der Verteidiger für das Adhäsionsverfahren fallen dementsprechend sehr viel niedriger aus.

Der Freistaat müsste seine Forderungen gegen die Verurteilten aus dem Berliner Remmo-Clan wegen der verschwundenen Schmuckstücke nun vor einem Zivilgericht ausfechten. Dieser Weg ist allerdings mit erheblichen Kostenrisiken verbunden.