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AfD Dresden unterliegt Seenotrettern vor dem Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Dresden sieht eine unwahre Tatsachenbehauptung, die dem Verein Mission Lifeline schadet und dessen Persönlichkeitsrecht verletzt.

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Der Dresdner Verein Mission Lifeline hat die AfD verklagt. Es geht um Äußerungen im OB-Wahlkampf, die dem humanitären Einsatz der Seenotretter schadeten, wie Vereinschef Axel Steier (Foto) sagt.
Der Dresdner Verein Mission Lifeline hat die AfD verklagt. Es geht um Äußerungen im OB-Wahlkampf, die dem humanitären Einsatz der Seenotretter schadeten, wie Vereinschef Axel Steier (Foto) sagt. © Archivfoto: Stefan Becker

Dresden. Der Verein Mission Lifeline hat den AfD-Kreisverband Dresden erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Das Oberlandesgericht teilte am Dienstag mit, die beanstandete Äußerung enthalte eine unwahre Tatsachenbehauptung, die der Kläger nicht hinnehmen müsse.

Konkret ging es um einem von der AfD im Oberbürgermeister-Wahlkampf 2022 verbreiteten Flyer über den alten und neuen Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und seiner damaligen Kontrahentin, Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne). In dem Flugblatt hieß es: "Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative 'sicherer Hafen'. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme."

Dagegen war der Dresdner Verein, der sich seit Jahren für die Seenotrettung von Geflüchteten einsetzt, gerichtlich vorgegangen. Vereinschef Axel Steier argumentierte, die AfD erwecke den falschen Eindruck, Mission Lifeline erhielte eine steuerliche Förderung. Das habe es aber nicht gegeben, die Äußerung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Dies verletzte sein Persönlichkeitsrecht und gefährde seinen Kredit.

Verein erhielt kein Geld aus der "Initiative sicherer Hafen"

Das Landgericht Dresden hatte die Klage des Vereins im Herbst abgewiesen. Der Richter entschied, die AfD-Äußerungen fielen unter die Meinungsfreiheit und seien zulässig. Daraufhin zog Mission Lifeline vors Oberlandesgericht. Dort sagte Steier, 2022 hätten deutlich weniger Menschen als in den Vorjahren für die humanitäre Hilfe Geflüchteter gespendet. Auch das sei eine Folge solcher Falschbehauptungen. Die AfD hingegen betonte, die "Initiative sicherer Hafen" sammle sehr wohl öffentliche Gelder ein.

Das Oberlandesgericht stellte nun fest, dass Mission Lifeline nach dem Stadtratsbeschluss vom März 2022, der den Beitritt Dresdens zur "Initiative sicherer Hafen" enthalte, kein Geld zugeflossen sei. Daran ändere nichts, dass an den Verein gelangte Spenden steuerlich absetzbar seien, wovon dieser profitiere. Zwar seien im Wahlkampf polemische Zuspitzungen und Vergröberungen grundsätzlich hinzunehmen; dies gelte aber zum einen nicht für unwahre Behauptungen und zum anderen nicht in Bezug auf am Wahlkampf unbeteiligte Dritte wie Mission Lifeline. Deshalb könne eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts im konkreten Fall nicht ausgeschlossen werden. Das Urteil sei rechtskräftig. (SZ/lex/uwo)

Aktenzeichen: 4 U 2331/22