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BGH verwirft Revision gegen Urteil "Freie Kameradschaft Dresden"

Im Januar 2020 wurden sechs Angeklagte wegen ihrer Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" zu langen Haftstrafen verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

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Das Urteil gegen sechs Angeklagte im Prozess um die "Freie Kameradschaft Dresden" ist rechtskräftig. Das bestätigte der Bundesgerichtshof am Donnerstag.
Das Urteil gegen sechs Angeklagte im Prozess um die "Freie Kameradschaft Dresden" ist rechtskräftig. Das bestätigte der Bundesgerichtshof am Donnerstag. © Archiv/Benno Löffler

Dresden/Karlsruhe. Das 2020 gesprochene Urteil des Landgerichts Dresden gegen Mitglieder der rechtsextremen "Freie Kameradschaft Dresden (FKD)" ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionen von sechs Angehörigen der FKD verworfen, teilte das Bundesgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Das Landgericht Dresden hatte am 17. Januar 2020 nach einer fast zweieinhalb Jahre laufenden Verhandlung sechs Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen zu Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu sechs Jahren verurteilt (3 KLs 373 Js 66/17). Mit ihren Revisionen hatten die Angeklagten laut BGH jeweils die Sachrüge erhoben, fünf von ihnen hatten außerdem das Verfahren beanstandet.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2018, 2019 und 2020 über Revisionen von anderen Mitgliedern dieser Gruppierung entschieden.

Die "Freie Kameradschaft Dresden" hatte sich 2015 gebildet. Die Mitglieder lehnten laut BGH die damalige Flüchtlingspolitik aus rassistischen Motiven ab. Sie griffen unter anderem Polizisten an, die eine Flüchtlingsunterkunft beschützten. Insgesamt wurden der Vereinigung sieben gewaltsame Aktionen zur Last gelegt. (epd/dpa)