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So teuer wird die Sanierung des Sowjetischen Ehrenmals in Dresden

Aktuell wird in Dresden der weitere Umgang mit dem Ehrenmal für die gefallenen Soldaten der 5. Gardearmee diskutiert. Doch auch dessen Sanierung wird zum Thema.

Von Dirk Hein
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Das Sowjetische Ehrenmal am Olbrichtplatz. Die Kosten einer Sanierung stehen jetzt fest.
Das Sowjetische Ehrenmal am Olbrichtplatz. Die Kosten einer Sanierung stehen jetzt fest. © Marion Doering

Dresden. Seit November 1945 gibt es in Dresden ein Sowjetisches Ehrenmal. Das ursprünglich am Albertplatz errichtete Denkmal wurde 1994 als historisches Zeitzeugnis vor das Militärhistorische Museum an den Olbrichtplatz umgesetzt. In eine nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gestartete Debatte über einen möglichen Abbau mischte sich sogar das russische Generalkonsulat ein.

Generalkonsul Andrey Dronov sprach in einem Brief von einer "historisch verantwortungslosen Initiative". Das Verschwindenlassen der Erinnerungsstätte sei undenkbar. Angestoßen hatte diese Debatte der FDP-Politiker Stefan Scharf. Aus seiner Sicht müsse man auch überlegen, ob die Stadt das Denkmal überhaupt auf eigene Kosten sanieren lässt.

Fakt ist: Das Denkmal befindet sich im Eigentum der Stadt und wird als Teil einer Grünfläche durch das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft verwaltet. Deutschland ist völkerrechtlich zum Erhalt des Monumentes verpflichtet.

Das Rathaus hatte daher bereits 2020 ein 20.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, ob eine Sanierung notwendig ist und welche Kosten auf die Stadt zukommen werden. Das Gutachten hat dies klar bejaht. So treibt beispielsweise der Betonkern des Denkmals die darüberliegenden Granitplatten auseinander.

Sehr wahrscheinlich muss daher das komplette Denkmal zurückgebaut werden. Im Anschluss wird der geschädigte Betonkern erneuert und das Denkmal wieder aufgebaut. Die Figurengruppe, alle Bronzetafeln und Ehrenzeichen sollen aufgearbeitet oder gereinigt und zum Schluss der Arbeiten neu angebracht werden.

Die Experten rechnen mit Gesamtosten von mindestens 126.000 Euro. Die Verwaltung hat den Stadtrat darüber in einer Informationsvorlage bereits in Kenntnis gesetzt.

Weil das Geld aktuell nicht im Haushalt eingeplant ist, muss der Stadtrat darüber entscheiden, ob die Summe in die Planungen für den kommenden Doppelhaushalt 2023/24 aufgenommen wird.