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Startbefehl für den Dresdner Winterdienst

Am ersten Dezembermorgen sind die Mitarbeiter seit 4 Uhr unterwegs. Warum sie bis abends im Einsatz sein werden und welch gute Nachricht für Radfahrer es gibt.

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Ganz so heftig wie auf diesem Bild aus dem März 2013 war die Herausforderung für den Winterdienst am Dienstagmorgen noch nicht.
Ganz so heftig wie auf diesem Bild aus dem März 2013 war die Herausforderung für den Winterdienst am Dienstagmorgen noch nicht. © Archiv/Steffen Füssel

Dresden. So war das auch angesagt: Der erste Dezemberschnee fiel in diesem Jahr am Dienstagmorgen, gegen 5 Uhr waren parkende Autos und manche Dächer in Dresden mit einer dünnen, weißen Schicht überzogen. Auf den Straßen war nichts davon zu sehen, der Winterdienst der Stadt war aber dennoch gerüstet. Bereits gegen 4 Uhr rückten die ersten Mitarbeiter zu Kontrollfahrten und zum Streuen aus.

44 Kollegen waren noch gegen 9 Uhr mit 39 Fahrzeugen im Einsatz. Ihre Arbeitsschwerpunkte waren Straßen in Höhenlagen, auf denen Busse fahren, Gefällestrecken und die Brücken der Stadt. Dabei kamen sie gut voran, es gab keine Störungen, meldete die Stadt am Morgen. Trotzdem könne es an diesem Dienstag auf Nebenstrecken und an Einmündungen glatt sein. Der Winterdienst ist deshalb bis 21 Uhr im Einsatz.

Sensortechnik für Kontrollfahrten

41 Einsatzfahrzeuge stehen bereit, um Dresdens Straßen zu beräumen und zu streuen. Viele davon sind umgerüstete Laster, die mit einem Schiebeschild und einer Streueinrichtung versehen wurden. Zwei Fahrzeuge haben außerdem einen Straßenwettersensor, der die Oberflächentemperatur und den Zustand der Fahrbahn prüft. Diese zwei Autos werden vor allem für Kontrollfahrten eingesetzt. Im Sommer dienen die orangefarbenen Lkw für die dann anstehenden arbeiten.

Vom 1.400 Kilometer langen Straßennetz betreut der Winterdienst rund 720 Kilometer in festen Tourenplänen und weitere 278.000 Quadratmeter Geh-, Rad- und Überwege sowie Treppen. Zum Winterdienst-Hauptnetz mit höchster Dringlichkeit zählen die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Elbbrücken. Auftragnehmer für den Winterdienst sind der Regiebetrieb technische Dienstleistungen der Stadt und fünf mittelständische Dresdner Unternehmen, die eigenverantwortlich bestimmte Territorien betreuen.

Winterdienst auch auf Radwegen

Zusätzlich zu den Dresdner Straßen betreut der Winterdienst in diesem Jahr etwa 160 Kilometer des ausgewiesenen Netzes für den Radverkehr. Das kostet zusätzlich rund 250.000 Euro. Zeitgleich mit den Fahrbahnen sollen die Radwege geräumt werden und die zentralen Routen in der Innenstadt lückenlos erschlossen - etwa zur Technischen Universität, zum Universitätsklinikum und zum Bahnhof Dresden-Neustadt. Gleich am Dienstag begrüßte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) diese Vorgabe.

Für den Winterdienst auf den Straßen sind in der jetzt beginnenden Kältesaison 1,5 Millionen Euro eingeplant. Für Firmen, die im Auftrag der Stadt unterwegs sind, stehen noch einmal 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. 500.000 Euro können für den Materialeinkauf ausgegeben werden. Zum Vergleich: In der vergangenen Saison kostete der städtische Winterdienst 1,02 Millionen Euro, an externe Auftragnehmer zahlte das Rathaus weitere 1,4 Millionen.

Anlieger müssen selbst Schnee schippen

Zusätzlich sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Metern frei zu halten. Dort müssen sie auch streuen. Bei Bedarf müssen mehr als die vorgeschriebenen 1,50 Meter beräumt werden. Außerdem müssen Anlieger gefährliche Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen entfernen und Gefahrenstellen absichern, wenn Schnee und Eis von Dächern abrutschen könnten. Verstöße gegen diese Regeln können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle Einzelheiten der Winterdienst-Anliegersatzung stehen im Internet auf der Seite der Stadt unter www.dresden.de/satzungen. Außerdem können sie in der Infobroschüre "In Ordnung? Stadtrecht für jedermann" nachgelesen werden, die in den Bürgerbüros, Stadtbezirksämtern und im Rathaus zu haben ist. (SZ/csp)

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