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Dresdner Drogendealer angeklagt

Zwei Deutsche bestellen in Berlin Drogen und verkaufen sie in Dresden weiter. Dass sie dabei verschlüsselte Handys nutzen, wird ihnen zum Verhängnis.

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Zwei Drogenhändler sind nun in Dresden angeklagt worden. Sie hatten mit kiloweise Marihuana gehandelt.
Zwei Drogenhändler sind nun in Dresden angeklagt worden. Sie hatten mit kiloweise Marihuana gehandelt. © Symbolbild: Allyse Pulliam/ZUMA Wire/dpa

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Deutsche im Alter von 24 und 30 Jahren Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Sie sollen zusammen in drei Fällen mit Drogen "in nicht geringer Menge" gehandelt haben.

Demnach haben sie offenbar kurz vor dem 1. April des vergangenen Jahres beschlossen, ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise damit zu bestreiten, Drogen zu kaufen und gewinnbringend weiterzuverkaufen. Welche Gewinne den beiden dabei vorschwebten, ist nicht bekannt.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft ihnen vor, bei einem unbekannten Lieferanten aus Berlin dreimal mehrere Kilogramm Marihuana bestellt zu haben: am 1. April zehn Kilo für 47.000 Euro, am 1. Mai oder kurz davor mindestens sechs Kilo für mindestens 27.650 Euro und am 14. Mai oder kurz davor sieben Kilo für 32.200 Euro.

Die Drogen sollen laut Staatsanwaltschaft kurz nach den Bestellungen vereinbarungsgemäß geliefert und von den Beschuldigten bar bezahlt worden sein. Kurz danach sollen diese sie an unbekannte Abnehmer in Dresden weiterverkauft und sich den Gewinn fair geteilt haben.

Seit 10. Februar in Untersuchungshaft

Für die Kommunikation nutzten die Beschuldigten verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters "EnrcoChat". Französischen Ermittlungsbehörden sei es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. "Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren", erklärt die Staatsanwaltschaft.

Auf ihren Antrag hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden bereits am 2. Februar dieses Jahres Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen, die am 10. Februar vollzogen werden konnten. Die bereits mehrfach vorbestraften Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden und bestimmt außerdem den Termin zur Hauptverhandlung. (SZ)