SZ + Pirna
Merken

Die Wiedereröffnung des Lugturms rückt näher

Seit Anfang 2023 gilt für das Ausflugsziel ein Betreibungsverbot. Die Stadt Heidenau und der Pächter aus Dresden hatten einige Auflagen zu erfüllen. Das ist der aktuelle Stand.

Von Heike Sabel
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Schön geschmückt, doch Ostern öffnet der Lugturm noch nicht wieder. Aber der Termin rückt näher.
Schön geschmückt, doch Ostern öffnet der Lugturm noch nicht wieder. Aber der Termin rückt näher. © Mike Jäger

Der Lugturm ist österlich geschmückt, die Leute freuen sich - und doch liegt noch ein Schatten über dem Ausflugsgebiet an der Stadtgrenze zwischen Heidenau und Dresden. Seit 2. Januar 2023 gilt ein Betreibungsverbot des Landratsamtes Pirna. Ostern bleibt der Lugturm noch zu, nach wie vor darf nur die Verkaufshütte öffnen, ohne dass man auf dem Areal bleiben darf. Doch nun rückt das Ende des Verbots immer näher.

Der Bebauungsplan ist kurz vor dem Beschluss durch den Heidenauer Stadtrat. Dieser Plan bringt all das in Ordnung, was zum Verbot führte. Das waren damals aus Sicht des Landratsamtes insbesondere fehlende Genehmigungen. Obwohl seit 2017 am Lugturm tätig, wurde erst Februar 2022 der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes gestellt. Im Juni gab es erste Gespräche mit der Stadt - und Eingaben und Widerstand von Anwohnern, auf die das Landratsamt mit dem Verbot reagierte.

Abwasser ist das große Problem

Was jetzt noch fehlt, um den Bebauungsplan zu beschließen, ist der Durchführungsvertrag zwischen dem Lugturm-Pächter, der Niedersedlitzer Freiluft-Veranstaltungs GmbH von Jens Genschmar und seiner Frau, und der Stadt Heidenau. Dafür muss die Erschließung des Grundstückes gesichert sein. Dazu muss Familie Genschmar der Stadt noch mitteilen, wie viele Toiletten für den Biergarten benötigt werden, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin Marion Franz. "Wir fordern diese Information noch einmal Anfang kommender Woche schriftlich an."

Derzeit liegt noch kein Abwasseranschluss an dem Grundstück, dieser ist jedoch für die gesicherte Erschließung Voraussetzung. Das war einer der Gründe, die zum Verbot führten. Den Bau des Abwasserkanals müssen Genschmars bezahlen. Erst wenn die Bestätigung der Stadt Heidenau über die Erschließung vorliegt, kann ein Bauantrag gestellt werden. Dafür ist der Durchführungsvertrag nicht erforderlich.

Unterschiedliche Meinungen zum Zeitplan

Der Vertrag regelt jedoch unter anderem, dass die GmbH die Kosten nicht nur für den Bebauungsplan, sondern auch die Erschließung übernimmt. Auch ein Zeitplan für die Investition soll enthalten sein sowie für die Anzahl der größeren Veranstaltungen pro Jahr. Das ist ein übliches Verfahren und wird so zum Beispiel auch bei dem Mafa-Projekt praktiziert.

"Wir warten auf einen Entwurf der Stadt", sagt Jens Genschmar. "Von unserer Seite ist alles geklärt." Als Zeitrahmen für den Bau der kleinen Gaststätte mit 40 Plätzen sowie den Sanitäranlagen und Parkplätzen nennt er fünf Jahre. Das sei realistisch und auch von der Stadt Heidenau so akzeptiert worden. Dem widerspricht Marion Franz. "Wir haben darüber gesprochen, dass der Bau derzeit nicht zwingend umgesetzt werden muss, über einen konkreten zeitlichen Rahmen haben wir uns noch nicht abschließend verständigt." Der Abwasserkanal muss jedoch spätestens im Frühjahr 2025 gebaut werden.

Der Juni könnte die Entscheidung bringen

Der Entwurf für den Durchführungsvertrag liegt seit Donnerstagabend in der Stadtverwaltung vor. Dieser wird nun im Rathaus besprochen, danach erhält ihn Familie Genschmar, sagt Marion Franz. Wenn er ausgehandelt ist, muss der Stadtrat ihn und den Bebauungsplan noch beschließen. Das sei im Juni denkbar.

Da Heidenau noch keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan hat, muss die Stadt den beschlossenen Bebauungsplan beim Landkreis einreichen. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung ist der Plan dann rechtskräftig.

Wird gegen den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, kann eine Entscheidung bis zu drei Jahre dauern. Jedoch hat eine solche Klage keine sogenannte aufschiebende Wirkung. Das heißt, trotz Klage oder Widerspruch kann dann ein Bauantrag gestellt und nach dessen Genehmigung gebaut werden.