SZ + Dresden
Merken

Mittagspause und mehr: Diese Regeln gelten jetzt für Straßenmusik in Dresden

Neue Regeln für Straßenmusik in Dresden werden bereits lange diskutiert. Jetzt hat der Stadtrat eine Entscheidung getroffen. Das Ziel: Eine Bilanz zwischen freier Kunstausbildung und Lärmbeschwerden.

Von Lars Barendregt
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein junger Straßenmusiker in Dresden. Für Straßenmusiker in Elbflorenz gibt es ab jetzt neue Regeln.
Ein junger Straßenmusiker in Dresden. Für Straßenmusiker in Elbflorenz gibt es ab jetzt neue Regeln. © Sven Ellger

Dresden. Straßenmusik. Nach Meinung vieler Menschen gehört sie zur "Kulturstadt" Dresden. Andere empfinden die Musik als störend. Anwohner, Gäste in Hotels und Tagungsteilnehmende zum Beispiel.

Auch im Dresdner Stadtrat gab es nun wieder Diskussionen über das Spannungsverhältnis zwischen Gervtsein und Wohlklang. FDP-Stadtrat Holger Zastrow plädierte für Qualitätskriterien für Straßenmusik, die bayerische Landehauptstadt München etwa hätte einen sogenannten Spielplaner für Straßenmusik. In Brüssel müssten die Freiluftmusikanten sogar eine Prüfung absolvieren. Tilo Kießling (Die Linke) sieht dagegen schon genug Regulierung.

Nun gibt es einen sogenannten Mittelweg mit verschiedenen Folgen für Straßenmusikanten und Straßenkünstler, die etwas mit Musik machen. Baubürgermeister Stephan Kühn spricht von einem "sehr differenzierten" Entwurf. Die drei wichtigsten neuen Regeln für Dresden hintereinander:

1. Eine "Mittagspause" für Straßenmusik in Dresden

Für Straßenmusiker gibt es ab jetzt eine spielfreie "Mittagspause" zwischen 13 und 15 Uhr. Sie dürfen nur noch von 9.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 22 Uhr Musik machen.

Die Stadt macht eine Unterscheidung zwischen Straßenmusikern und Straßenkünstlern mit musikalischer Umrahmung. Letztere sollen weiterhin zwischen 9.30 und 22 Uhr auftreten dürfen, ohne Pause - jeweils von der halben bis zur vollen Stunde, also maximal 30 Minuten am Stück.

2. Einschränkungen für Verstärkeranlagen

An mehreren Stellen im Stadtzentrum dürfen keine Verstärkeranlagen mehr verwendet werden. Es geht um zwei Bereiche der Prager Straße, den am Jüdenhof und den an der Ostseite des Schloßplatzes. In den anderen Spielbereichen der Stadt dürfen bei der Ausübung von Straßenmusik Verstärkeranlagen nur bis 20 Uhr eingesetzt werden.

Eine Große Ausnahme von dieser letzten Regel ist die Augustbrücke. Sie soll zur sogenannten "Kulturbrücke" werden, ähnlich der berühmten Prager Karlsbrücke.

3. Weniger Spielbereiche für Straßenmusik in Dresden

Es gibt nicht nur Einschränkungen für Verstärkeranlagen, sondern auch Bereiche wo Straßenmusiker und Straßenkünstler mit musikalischer Umrahmung, überhaupt nicht mehr spielen dürfen. Das betrifft etwa den südöstlichen Wiener Platz vorm Hauptbahnhof, die Prager Straße vor der "Prager Spitze" und im Bereich der Brunnen sowie die Fläche an der Schloßstraße vorm Taschenbergpalais.

Ginge es nach der AfD käme ein Verbot für Verstärkeranlagen, mit Ausnahmen für Musikinstrumente, die nachweislich bauartbedingt einen Verstärker benötigen. AfD-Stadtrat Christian Pinkert etwa findet: "Die Lautstärke sollte dort eigentlich nicht über eine Lautstärke eines ähnlichen bauartbedingten Modells, das ohne Verstärker funktioniert, benutzt werden." Die Anträge der Fraktion fanden aber keine Mehrheit.

Der Stadtrat beschäftigte sich mit den neuen Regeln, weil die Landesdirektion Sachsen 2023 eine lokale Obergrenze von 80 Dezibel für Straßenmusik verhindert hatte.