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Prozess in Dresden: Betrunkene Rentnerin verbeult Dacia

Eine 68-jährige Fußgängerin stand erstmals wegen eines skurrilen Malheurs vor einem Richter. Ihr wurde Unfallflucht vorgeworfen.

Von Alexander Schneider
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Eine Frau musste sich vor Gericht in Dresden verantworten, weil sie betrunken gegen ein Auto gefallen war.
Eine Frau musste sich vor Gericht in Dresden verantworten, weil sie betrunken gegen ein Auto gefallen war. © Marion Doering (Symbolfoto)

Dresden. Mit einem Parkplatzrempler der ungewöhnlichen Art musste sich nun das Amtsgericht Dresden befassen. Angeklagt war eine 68-jährige Rentnerin wegen Unfallflucht. Die Frau soll die Tat im Juni vergangenen Jahres als erheblich betrunkene Fußgängerin begangen haben.

Laut Anklage sei sie "aus unbekannten Gründen" gegen das Auto gefallen und habe an dem Dacia einen Sachschaden von rund 2.500 Euro verursacht – mit zwei Promille Alkohol im Blut. Etwas mehr Licht in die Sache kam in der kurzen Hauptverhandlung, die nach kaum zehn Minuten schon wieder beendet war.

Die Angeklagte gab zu, dass sie auf dem Netto-Parkplatz gestürzt sei. Dass sie dabei gegen ein Auto gefallen war und auch noch das Blech verbogen hatte, sei ihr nicht bewusst gewesen. "Ich wollte nur nach Hause", sagte sie.

Frau wusste nicht, dass sie hätte warten müssen

Es war ein besonderer Tag. Der Ehemann der Angeklagten hatte Geburtstag und sie hatten wohl schon etwas gefeiert. Mittags habe sie jedoch noch schnell ein paar Sachen besorgen müssen. Dann sei sie wohl gestolpert, als sie den Supermarkt wieder verlassen hatte. An das Auto konnte sie sich angeblich nicht erinnern.

Die Polizei hatte ein leichtes Spiel, die unbekannte Täterin zu ermitteln. Die Frau hatte sich beim Aufschlag gegen das Auto eine blutige Nase geholt. Die Uniformierten folgten der Blutspur bis zum Wohnhaus der Angeklagten, so der Richter.

Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie hätte warten müssen, erklärte die 68-Jährige. Doch für Fußgänger gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten. Der Richter sah von einer Strafe ab und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an den Sonnenstrahl e.V. vorläufig ein.