Dresden
Merken

Missbrauch in Dresden: Lehrer wieder verurteilt

Ein 60-jähriger Pädagoge soll in Dresden wiederholt Schüler begrapscht haben. Er schweigt in allen Instanzen, doch die Strafen werden immer höher.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein Lehrer ist am Landgericht Dresden nun das dritte Mal verurteilt worden, weil er sich an Schülern vergangen hat. Jedes Urteil in diesem Marsch durch die Instanzen wurde für ihn schlimmer. Der 60-Jährige schweigt aber weiter.
Ein Lehrer ist am Landgericht Dresden nun das dritte Mal verurteilt worden, weil er sich an Schülern vergangen hat. Jedes Urteil in diesem Marsch durch die Instanzen wurde für ihn schlimmer. Der 60-Jährige schweigt aber weiter. © SZ/Timotheus Eimert

Dresden. Als Lehrer einer Dresdner Montessori-Schule war er beliebt, die Schüler nennen ihn bis heute beim Vornamen, für manche war er "ein Vorbild". Doch der 60-jährige Lehrer für Mathe, Physik und Sport soll ab 2016 wiederholt Jugendliche an ihren Genitalien begrapscht und anzügliche Bemerkungen gemacht haben. Nach einer Anzeige 2019 wurde er gefeuert. Seit dem plagt sich die Justiz mit dem Angeklagten, der sich nie zu den Vorwürfen geäußert hat. Gestern endete sein dritter Prozess.

Die Anklage warf ihm zunächst sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in vier Fällen vor. So soll der Mann 2016 einem damals 15-jährigen Schüler auf der Ski-Freizeit in Tschechien beim Massieren ans Geschlechtsteil gefasst haben. Ein 14-jähriger Schüler soll zur Nachhilfe in der Wohnung des Angeklagten gewesen sein, als ihm der Lehrer in die Unterhose gegriffen habe. Ein weiteres Mal soll der Angeklagte den Jungen direkt an den Penis gefasst haben. Der Jugendliche habe sich ausziehen müssen und sei über eine Stunde massiert worden.

Im Sommer 2022 wurde der Angeklagte erstmals am Amtsgericht Dresden wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro (120 Tagessätze) verurteilt. Im Dezember desselben Jahres fand die Berufungsverhandlung am Landgericht Dresden statt. Die Kammer bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, aber verurteilte den nicht vorbestraften Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Zufällige Berührungen?

Auch dieses Urteil akzeptierte der Mann nicht. Verteidiger André Schollbach hatte zwar stets gesagt, das Verhalten seines Mandanten sei "distanzlos", "unangemessen" und "grenzwertig", jedoch seien solche zufälligen Berührungen nicht strafbar. Es mangele an einer Erheblichkeit. Das Oberlandesgericht entschied in der Revision, die Sache erneut vor einer Berufungskammer zu verhandeln. Dieser dritte Prozess ist nun zu Ende. Wieder wurde zwei Tage verhandelt, wieder mussten alle Geschädigten, heute Männer Anfang 20, zu den Details vernommen werden – und noch immer schwieg ihr früherer Lehrer.

Besser wurde es nicht. Der Angeklagte erhielt für die beiden Taten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, muss zudem 80 Arbeitsstunden leisten. Der Vorsitzende Richter sagte, die Grenze sei "ganz erheblich überschritten worden". In der Auswahl der Opfer und in den Taten des 60-Jährigen sei ein Muster erkennbar. Labile Schüler mit Problemen, beim Nachhilfeunterricht sei man schnell auf das Thema Sex gekommen, die wiederholten Berührungen, auch unter der Unterhose, seien jedoch nicht zufällig passiert.

Rechtsanwältin Gesa Israel, sie vertritt einen der Geschädigten als Nebenkläger in dem langwierigen Strafverfahren, sagte zu dem Angeklagten, es wäre ein gutes Zeichen gewesen, wenn er sich in den zahlreichen Hauptverhandlungen wenigstens einmal "auch nur irgendwie" gegenüber seinen Opfern geäußert hätte. Diese Chance habe er jedoch erneut verstreichen lassen.

Auch dieses Urteil kann der inzwischen dreifach Verurteilte wieder anfechten.