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Maskenverweigerer fliegen aus Prozess

Verteidiger Jens Lorek nennt Masken Folterinstrumente. Die neue Vizepräsidentin des Dresdner Amtsgerichts macht das Theater jedoch nicht mit.

Von Alexander Schneider
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Der Dresdner Anwalt Jens Lorek, hier im Dezember 2020 mit dem Organisator einer verbotenen Querdenken-Demo, weigert sich, im Gericht eine Atemschutzmaske zu tragen..
Der Dresdner Anwalt Jens Lorek, hier im Dezember 2020 mit dem Organisator einer verbotenen Querdenken-Demo, weigert sich, im Gericht eine Atemschutzmaske zu tragen.. © Archiv: SZ/Alexander Schneider

Dresden. Seit diesem Monat ist Christine Mügge Vizepräsidentin des Amtsgerichts Dresden und hat schon eine harte Nuss zu knacken. Die Frau, die zuletzt ein Jahr Stellvertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt Dresdens und Chefin der Staatsschutzabteilung war, hat jetzt als Richterin ein Uralt-Verfahren auf dem Tisch, das offenbar schon zwei Vorgänger vor sich hergeschoben hatten.

Es geht um den spontanen Überfall einer mutmaßlich rechtsgerichteten Gruppe auf Studenten in Löbtau, die in der Nacht zum 13. Dezember 2015 unter der Nossener Brücke Geburtstag gefeiert hatten. Es gab mehrere Verletzte unter den Angegriffenen, ein 25-Jähriger wartet heute noch auf zwei ausgeschlagene Zähne. Die Täter sollen die Geschädigten unter anderem als „Zecken“ bezeichnet haben.

Doch ehe die Verhandlung am Dienstag beginnt, macht ein alter Bekannter wieder viel Wind. Jens Lorek, Dresdner Rechtsanwalt mit Pegida-Vergangenheit, der selbst asylkritische Demos organisiert hat und inzwischen auch im Bereich der Corona(folgen)leugner gut zu tun hat. Am Dienstag erschienen er und sein Mandant (39) mit einer halbstündigen Verspätung und weigerten sich, eine Schutzmaske zu tragen.

Als Dokument, das ihn angeblich von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen entbindet, legt der Anwalt ein allgemeines Attest einer Ärztin vor, wonach ihm das Tragen „nicht zu empfehlen“ sei. Sein Mandant versucht es mit seinem Schwerbehindertenausweis. Beide Dokumente akzeptiert Richterin Mügge nicht, sie seien ihr zu allgemein.

Eine Bitte ist nicht genug

Da hilft es auch nicht, dass Lorek am ganz großen Rad dreht und von einer grundgesetzwidrigen Diskriminierung Behinderter spricht. Er lehne die Maske für sich und seinen Mandanten ab. Das Tragen sei für sie „wie Waterboarding“. Damit erinnert Lorek an eine Foltermethode. Er behauptet, sein Mandant – angeblich 200 Kilogramm schwer, Dialysepatient, Asthmatiker – sei durch die Maske massiv beeinträchtigt, er selbst dagegen, Lorek, lehne sie „mehr aus grundsätzlichen Erwägungen ab“.

Da Lorek auch die Bitte der Richterin ausschlägt, den Saal zu verlassen, folgt der Rauswurf per einer Verfügung der Vorsitzenden. Das Duo trottet hinaus und der Einspruch des Angeklagten, der Ende 2017 per Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzungen eine Geldstrafe erhalten hatte, wird verworfen.

Bleiben zwei Angeklagte im Alter von 36 und 32 Jahren übrig, die von Mario Thomas und Bert Albrecht verteidigt werden und die ebenfalls ihre Strafbefehle für die Uralt-Prügelei nicht akzeptiert hatten. Die Verteidiger beantragten, die Verfahren aufgrund ihrer Meinung nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen einzustellen. Die Vorwürfe lägen fünfeinhalb Jahre zurück. Das jedoch lehnen die Staatsanwaltschaft und die Richterin ab.

Verfahren mit Hindernissen

Es ist ein bemerkenswertes Verfahren aus einer Zeit, in der sich Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht retten konnten vor Verfahren mit politisch motivierten Auseinandersetzungen. Es war das erste Jahr der Flüchtlingskrise mit einer Vielzahl an Demonstrationen vor Asylunterkünften und Angriffen auf Erstaufnahmeeinrichtungen. Erst im November 2015 hatte die Polizei etwa die führenden Köpfe der Gruppe Freital verhaftet.

Die angegriffenen Studenten hatten sofort die Polizei alarmiert. So wurden offenbar auch Verdächtige in einer nahen Sportbar gestellt. Schon im Januar 2016 wurden viele der Geschädigten von der Polizei vernommen. Etwa Jahr später wurden sieben Angeschuldigte angeklagt.

Doch zu einer Verhandlung kam es nicht. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Zumindest ein Richter war zwischenzeitlich pensioniert worden, es soll aber auch massive Probleme gegeben haben, mit den zahlreichen Verteidigern einen mehrtägigen Termin für die Hauptverhandlung zu finden. Im Herbst 2017 erhielten fünf Beschuldigten Strafbefehle, von denen drei ihr Urteil nicht akzeptierten. Zwei weitere Verfahren waren offenbar schon 2017 eingestellt worden.

Im Mai 2020 war es dann soweit, es gab einen Termin. Doch nun machte die Coronapandemie eine Verlegung des Prozesses notwenig - und der damalige Richter war wohl davon ausgegangen, dass spätestens am 13. April 2021 um 8.30 Uhr das Virus erledigt ist. Es wäre zu schön gewesen.

Die Angeklagten schweigen

Weil die Angeklagten sich nicht zu den Vorwürfen äußern, vernimmt das Gericht sieben Zeugen, die alle zu der Grüppe der Geschädigten gehören. Zwischendurch scheitert auch eine Einigung, die Verfahren gegen Auflagen einzustellen, an der Zustimmung der Angeklagten. Es gibt Fortsetzungstermine.

Sollte der Mandant von Anwalt Lorek die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren, kann er wieder Rechtsmittel einlegen. Verteidiger Lorek kennt die Regeln zur Maskenpflicht im Dresdner Justizzentrum. Bei den Kontrollen am Eingang hatte er am Morgen eine Maske getragen und den Schutz erst im Sitzungssaal abgenommen. Er ist schon mehrfach aufgefallen, weil er sich weigert, eine Maske zu tragen. Bislang kam er mit seinem Attest offenbar immer durch.

Maskenpflicht im Justizzentrum

Martin Uebele, Präsident des Landgerichts und Hausherr des gesamten Gebäudes, hatte angeordnet, dass in dem Justizzentrum grundsätzlich eine Maske zu tragen ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen befreit sei, müsse als Schutzmaßnahme ein Visier aus Kunststoff tragen.

Im Gerichtssaal selbst jedoch entscheiden die Vorsitzenden Richter des jeweiligen Verfahrens über die Notwendigkeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Häufig sind Zeugen davon befreit, weil für Prozessbeteiligte wichtig ist, ihren Gesichtsausdruck zu beobachten.

Nachtrag: Am Donnerstag hat das Gericht weitere Zeugen vernommen. Danach wurde das Verfahren gegen den 33-Jährigen Angeklagten auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Ihm war "nur" eine Beihilfe vorgeworfen worden, aber hat nun nicht mehr nachgewiesen werden können. Am Nachmittag sollten erstmals auch Mittäter vernommen werden, deren Verfahren abgeschlossen ist. Sie können ihre Aussage nicht verweigern. Allerdings scheiterte das aufgrund von Terminen des letzten noch verbliebenen Verteidigers Thomas. Der Prozess gegen den letzten verbliebenen Angeklagten wird am 22. April fortgesetzt.

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