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Prozess: Pärchen beim illegalen Sprühen in Dresden gestellt

Ein 27-Jähriger wurde bei einer nächtlichen Sprüh-Aktion in der Dresdner Neustadt erwischt. Nun, drei Jahre nach der Tat, sitzt der junge Mann mit seiner Komplizin vor dem Amtsgericht Dresden.

Von Alexander Schneider
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Mehr als drei Jahre hat es gedauert, zwei Graffiti-Täter aus der Dresdner Neustadt zur Verantwortung zu ziehen.
Mehr als drei Jahre hat es gedauert, zwei Graffiti-Täter aus der Dresdner Neustadt zur Verantwortung zu ziehen. © Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Dresden. Drei Jahre und fast vier Monate nach einer eher unbedeutenden Tat gibt sich der Staatsanwalt hartnäckig. Schon aus generalpräventiven Erwägungen heraus könne er einer Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Angeklagten für lau nicht zustimmen. Das Paar, das nun im Amtsgericht Dresden vor ihm sitzt, habe im Durchgang eines Hauses in der Louisenstraße meterlange Linien in Schwarz und Grün an die Fassade gesprüht. Praktisch jede Wand im Szeneviertel sei zugekleistert.

Es ist wohl der erste Prozess am Amtsgericht Dresden gegen den Heilerziehungspfleger (27) und die Studentin (25), die in der Neustadt zusammen wohnen. Die Frage, ob sie auch ein Paar sind oder nur eine Wohngemeinschaft, wollten sie nicht beantworten.

Am 18. August 2019 soll er laut Anklage den Durchgang verunziert haben, während sie Schmiere stand. Beides hat also nicht wirklich geklappt. Sie wurden erwischt, das Werk an der bereits zuvor gut beschmierten Fläche blieb unvollendet. Dem jungen Mann wird daher Sachbeschädigung, seiner Komplizin Beihilfe zu derselben vorgeworfen.

Beide Angeklagte haben einen Strafbefehl nicht akzeptiert

Dann passierte Jahre nichts, weshalb die Frage erlaubt sein muss, wie ernst die vom Staatsanwalt betonte "Generalprävention" überhaupt gemeint ist? Immerhin sei nun auch der Richter so weit, dass er sich einer Einstellung des Verfahrens nicht entgegenstellen würde, wie er sagte.

Der Richter hatte im März 2021 den Strafbefehl, den beide Angeklagte nicht akzeptiert hatten, unterschrieben und damals Geldstrafen für notwendig erachtet. Heute, eineinhalb Jahre später, steht offensichtlich für ihn die Generalprävention nicht mehr im Vordergrund. Immerhin seien beide Angeklagte in all den Jahren strafrechtlich nicht mehr aufgefallen.

Am Ende der Verhandlung stimmt der Staatsanwalt dann doch einer Einstellung des Verfahrens zu – zu seinen Bedingungen: Beide Angeklagte erklären sich schuldig, er zahlt den Schaden, 452,20 Euro, und spendet darüber hinaus 100 Euro für einen Neustädter Schulförderverein. Sie arbeitet 20 Stunden gemeinnützig. Jetzt sind alle zufrieden.