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Wahlfehler in Dresden erneut vor Gericht: Muss OB Hilbert um sein Amt zittern?

Auch knapp zwei Jahre nach der OB-Wahl ist noch nicht endgültig geklärt, ob Dirk Hilbert überhaupt hätte antreten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen muss jetzt entscheiden, ob die Fehler eine Neuwahl erforderlich machen.

Von Andreas Weller
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Dirk Hilbert wählte sich selbst mit zum Oberbürgermeister von Dresden. Ob er überhaupt kandidieren durfte, entscheiden nun Richter.
Dirk Hilbert wählte sich selbst mit zum Oberbürgermeister von Dresden. Ob er überhaupt kandidieren durfte, entscheiden nun Richter. © dpa (Archivbild)

Dresden. Die OB-Wahl hatte Dirk Hilbert (FDP) im Juli 2022 im zweiten Wahlgang vor Eva Jähnigen (Grüne) gewonnen und wurde erneut Oberbürgermeister von Dresden. Doch hätte Hilbert zu dieser Wahl überhaupt zugelassen werden dürfen?

Der Verein "Unabhängige Bürger für Dresden" hatte den FDP-Mann aufgestellt. Dabei wurden Fehler gemacht, das ist gerichtlich festgestellt. Ein Kläger fordert Neuwahlen. Nun muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden.

Aufstellung von Hilbert lief fehlerhaft ab

Der Kläger ist ein wahlberechtigter Dresdner, der nicht namentlich genannt werden möchte. Er klagt darauf, dass die Landesdirektion als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Dresden die Oberbürgermeisterwahl für ungültig erklärt.

Er beanstandet, dass der Gemeindewahlausschuss von Dresden den Wahlvorschlag des Vereins und damit Hilbert zugelassen hat. Dieser wurde von dem Verein aufgestellt, weil Hilbert nicht für die FDP, sondern überparteilich kandidieren wollte. Bei der Aufstellungsversammlung wurden aber Fehler gemacht. So haben Personen Hilbert mit gewählt, die gar nicht wahlberechtigt waren, weil sie nicht in Dresden leben. Dazu hat auch eine Person des Vereins an Eides statt versichert, bei der Versammlung sei alles korrekt verlaufen, die nicht in Dresden wohnt und wahlberechtigt ist. Auch das ist nicht zulässig.

So seien wesentliche Vorschriften über die Wahlvorbereitung verletzt worden, sagt der Kläger. Dies müsse dazu führen, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist.

Im März 2023 wurden am Verwaltungsgericht (VG) mehrere Klagen gegen die Gültigkeit der OB-Wahl am Amtsgericht Dresden verhandelt. Dabei ging es auch um das Wahlchaos, was dazu führte, dass nicht alle Dresdner wählen konnten, die wollten.

Kläger: "Wir halten unsere Argumente für besser"

Das VG wies alle Klagen ab. Allerdings wurde für die Klage zur Zulassung von Hilbert Berufung zugelassen, was in solchen Fällen äußerst selten ist. Für das VG waren die Verstöße, die auch die Landesdirektion eingeräumt hat, "nicht hinreichend gewichtig", um die Wahl für ungültig zu erklären und sie wiederholen zu lassen.

Der Kläger ist in Berufung gegangen. "Wir halten unsere Argumente für besser", sagt dessen Anwalt Stephan Schumann auf Anfrage von Sächsische.de. Es gehe um eine Grundsatzentscheidung, wie streng die Regeln für die Aufstellung von Kandidierenden sei. Sonst würde künftig von allen weniger darauf geachtet, dass diese korrekt eingehalten werden. Am kommenden Mittwoch, 27. März, wird am OVG Bautzen über die Berufung verhandelt.