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Tod einer Freitalerin: Ist der Angeklagte schuldfähig?

Nach dem gewaltsamen Tod der Frau muss das Gericht prüfen, ob der Mann zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Staatsanwalt fordert eine lange Haftstrafe.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte Roberto M., hier mit seiner Verteidigerin Ines Kilian, hat bis zuletzt in seinem Totschlag-Prozess am Landgericht Dresden geschwiegen. Am Donnerstag wird das Urteil erwartet.
Der Angeklagte Roberto M., hier mit seiner Verteidigerin Ines Kilian, hat bis zuletzt in seinem Totschlag-Prozess am Landgericht Dresden geschwiegen. Am Donnerstag wird das Urteil erwartet. © Sven Ellger

Dresden. Für Staatsanwalt Til von Borries ist der Fall eindeutig. Roberto M., ein 39 Jahre alter, erheblich vorbestrafter Gewalttäter, hat Ende Januar 2020 seine damalige Lebensgefährtin Anne W. getötet. Aber ist der Angeklagte auch schuldfähig? Nach zwei Monaten soll am Donnerstag das Urteil in dem Totschlag-Prozess am Landgericht Dresden fallen. Die Überzeugungen der Prozessbeteiligten darüber, wie das Schwurgericht die Tat und vor allem den Täter beurteilen soll, gehen stark auseinander.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat M. einen Totschlag begangen, als er seine Lebensgefährtin Anne W. in der Nacht zum 26. Januar 2020 erwürgt hat. An jenem Abend sei es wieder zu schweren Übergriffen gekommen, wie so oft zuvor. Zu Gunsten M.s sei zu berücksichtigen, dass er zur Tatzeit massiv unter Alkoholeinfluss gestanden haben wird, wie so oft zuvor auf. Genauer lässt sich das nicht sagen, denn die Tat war erst einen Monat später bekannt geworden.

Mit EC-Karte der Verstorbenen bezahlt

Von Borries bezieht sich auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wonach der Angeklagte aufgrund seines extremen Alkohol- und Drogenkonsums und einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“, an der er leide zwar eingeschränkt steuerungsfähig gewesen sei, aber das Unrecht seines Handelns habe durchaus erkennen können. Er sei also schuldfähig.

M. habe nach der Tat durchaus planvoll gehandelt. Er habe die Leiche in der Wohnung versteckt, das Fenster geöffnet und Räucherkerzen angezündet, um den Verwesungsgeruch zu kaschieren. Er habe im Haus Zettel ausgelegt, damit die Nachbarn denken, Anne W. sei wieder in einem Therapieaufenthalt, „um zu verheimlichen, dass Anne W. schon tot war“, so von Borries. Außerdem habe M. mehrfach Geld vom Konto der Frau abgehoben und ihre EC-Karten für Einkäufe genutzt.

Der Staatsanwalt fordert für Roberto M. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren, in der auch ein weiterer gewaltsamer Übergriff auf Anne W. von Anfang Januar enthalten ist. M. solle schon jetzt - statt im Gefängnis zu sitzen - in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Trotz mehrfacher Therapien sei M. immer wieder rückfällig geworden.

Nebenkläger kritisiert lasches Handeln der Justiz

Rechtsanwalt Bert Albrecht, er vertritt Anne W.s Angehörige als Nebenkläger in dem Schwurgerichtsprozess, sagte, er könne sich auch vorstellen, dass M. wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu 15 Jahren Haft zu verurteilen sei. Man könne in den Taten des Angeklagten Mordmerkmale wie eine besondere Grausamkeit und Verdeckung einer Straftat erkennen.

Der Anwalt kritisierte massiv das Handeln der Staatsanwaltschaft gegenüber M. vor dem Tod von Anne W. So sei der 39-Jährige selbst Anfang Januar nicht verhaftet worden, als die Polizei zu einer Auseinandersetzung des Paars gerufen worden war und als M. danach auch noch Polizisten mit einer abgebrochenen Flasche angegriffen habe.

Ein Haftbefehl sei damals vorbereitet gewesen. Doch weil Anne W. behauptet habe, sie sei mit M. verlobt, sei M. wieder nicht ins Gefängnis gekommen. Dabei habe M. seit Jahren unter Führungsaufsicht gestanden. Albrecht: „Spätestens Anfang Januar 2020 hätte die Staatsanwaltschaft handeln müssen.“

Verteidiger fordert Freispruch

Zwar geht auch Verteidiger Hansjörg Elbs davon aus, dass sein Mandant die Taten begangen hat. Allerdings könne er dafür nicht verurteilt worden. Elbs geht weiter als der psychiatrische Sachverständige und argumentiert, es sei nicht auszuschließen, dass M. aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung schuldunfähig sei: „Die Zweifel überwiegen.“ M. sei wie Anne W. erheblich alkoholisiert gewesen, und sie habe ihn in einen Erregungszustand gebracht.

Man könne nicht behaupten, dass M. einen Tötungsvorsatz gehabt habe. Daher sei die Tat aus Sicht des Verteidigers strafrechtlich kein Totschlag, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge. Nach dem Grundsatz, dass Strafe Schuld voraussetze, könne M. jedoch nicht verurteilt werden, denn seine Steuerungsfähigkeit sei aufgrund der psychiatrischen Auffälligkeiten erheblich eingeschränkt gewesen. Sein Mandant sei daher freizusprechen und in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Roberto M. hat auch am letzten Verhandlungstag geschwiegen und auch von seinem Recht auf das letzte Wort nach den Plädoyers keinen Gebrauch gemacht.

Ein bizarrer Fall

Der Fall ist bizarr. M. hat nach dem Tod von Anne W. mehrere Wochen mit ihrer Leiche in der Wohnung zugebracht. Nach Zeugenhinweisen stürmte die Polizei Ende Februar 2020 die Wohnung und entdeckte die teilweise mumifizierten sterblichen Überreste W.s. Laut Anklage hatte M. seine Partnerin bereits einen Monat zuvor getötet.

Immer wieder war es in der Wohnung des arbeitslosen Trinker-Paars in der Bergstraße in Freital zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen, immer wieder wurde die 37-jährige Altenpflegerin geschlagen. Die Nachbarn hatten es längst aufgegeben, die Polizei zu alarmieren.

Anne W. hatte M. nie angezeigt. Auch nicht, als die Polizei Anfang Januar eine der letzten brutalen Übergriffe beendet hatte und Anne W. mit lebensbedrohlichen Verletzungen in eine Klinik gebracht worden war.

Das Schwurgericht will das Urteil am Donnerstag, 13 Uhr, verkünden.

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