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Grundsteuer: Warum dauert die Antwort auf Widersprüche so lange?

Bürger müssen sich in vier Wochen überlegen, was sie tun. Das Finanzamt in Pirna hat dagegen Zeit - und eine Begründung für fehlende Bestätigungen.

Von Heike Sabel
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Erst die Erklärung, dann der Bescheid und oft ein Einspruch und schließlich langes Warten.
Erst die Erklärung, dann der Bescheid und oft ein Einspruch und schließlich langes Warten. © dpa

Grundsteuer und kein Ende. Mit dem Abgeben der Grundsteuererklärung war es für viele nicht getan. Rund 33.600 Eigentümer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben, nachdem sie vom Finanzamt den Bescheid bekommen hatten, dem widersprochen. Das mussten sie binnen vier Wochen entscheiden. Nun aber liegen viele Widersprüche seit über zwei Monaten beim Finanzamt. Ohne Eingangsbestätigung und ohne Antwort. Für viele Wald- und Forstgrundstücke hingegen gibt es noch nicht einmal Bescheide. Beides sind keine Einzelfälle, wie das Finanzamt erklärt.

Bis Ende November sind im Finanzamt Pirna rund 19.900 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide und 13.700 gegen die Grundsteuermessbescheide eingegangen. Davon konnte rund 1.400 Einsprüchen abgeholfen werden, das heißt, ihnen wurde entsprochen. 437 Einsprüche wurden zurückgenommen, 425 als unbegründet zurückgewiesen. Aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegen derzeit beim Sächsischen Finanzgericht sieben Klagen vor.

Warum gibt es keine Eingangsbestätigung?

Wer seinen Widerspruch per Post geschickt hat, bekommt keine Bestätigung, dass er beim Finanzamt eingegangen ist. Es sind einfach zu viele Widersprüche, sagt die Behörde. Das Verschicken einer Bestätigung würde unverhältnismäßig viel Aufwand und entsprechende Portokosten verursachen. Deshalb werde darauf verzichtet. Wer seinen Einspruch über "Mein Elster" einlegt, erhält eine elektronische Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.

Wie lange hat das Finanzamt Zeit?

Nach wie vor besteht eine relative hohe Differenz zwischen offenen und erledigten Einsprüchen, was mit den vielen Einsprüchen zu tun hat, bestätigt das Pirnaer Finanzamt. Für die abschließende Bearbeitung der Einsprüche gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist.

Ein zeitliches Zurückstellen der Entscheidung kann für den Bürger in den Einspruchsfällen mit Bezug zur Grundsteuerreform sogar den Vorteil bieten, dass er nach dem Abschluss von gerichtlichen Verfahren in anderen Fällen seine Vorgehensweise prüfen und anpassen kann. Ihm entstehen im außergerichtlichen Einspruchsverfahren - unabhängig von dessen Dauer - keine Kosten.

Sofern Bürger eine zeitnahe Einspruchsentscheidung wünschen, weil sie z. B. selbst ein - kostenpflichtiges - gerichtliches Verfahren (Klage vor dem Finanzgericht) anstreben, sollten sie das dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt wird dann in angemessener Frist über den Einspruch entscheiden.

Wann gibt es die Bescheide für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke?

Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erstellt das Finanzamt eigenen Angaben zufolge seit Anfang Oktober 2023 die Bescheide. Inzwischen seien mit Stand vom 8. Januar rund 64 Prozent erledigt. Eine Prognose, bis wann alle Bescheide erledigt sind, könne nicht abgegeben werden.

Wie geht es weiter?

Im Frühjahr soll für alle Kommunen ein Hebesatz ausgerechnet sein, der gewährleistet, dass die Kommune künftig nicht weniger Geld aus der Grundsteuer einnimmt. Diesen Wert rechnet derzeit der Freistaat aus. Der Wert kann dann mit dem verglichen werden, den die Kommunen im Laufe dieses Jahres beschließen müssen. Die neuen Satzungen gelten ab 1. Januar 2025. Im Einzelfall kann das für Eigentümer eine höhere oder geringere Grundsteuer bedeuteten. Das hängt aber nicht nur von dem Hebesatz ab, sondern auch von der neuen Bewertung der Grundstücke. Die soll es künftig alle sieben Jahre geben.