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Neue Pläne für Görlitzer Tierpark-Villa

Die Zukunft des Restaurants ist von Corona abhängig. Oben sollen Gästewohnungen entstehen. Und es geht ums Geld.

Von Ingo Kramer
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Tierpark-Direktor Sven Hammer steht vor der Tierpark-Villa. Das Restaurant darin ist derzeit wegen Corona geschlossen.
Tierpark-Direktor Sven Hammer steht vor der Tierpark-Villa. Das Restaurant darin ist derzeit wegen Corona geschlossen. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Sicher ist derzeit überhaupt nichts im Görlitzer Tierpark. „Wir wissen nicht, ob wir die Corona-Zeit überstehen werden“, sagt Direktor Sven Hammer. Falls der Lockdown noch lange weitergeht und das für seine Einrichtung so wichtige Ostergeschäft auch noch wegfallen sollte, sieht es trübe aus. Und das nicht nur für den Tierpark an sich. Auch das Restaurant „Zum gebratenen Storch“ in der Tierpark-Villa ist geschlossen, und Hammer hat keine Ahnung, ob es überleben wird. Um die Chancen zu erhöhen, nimmt er derzeit keine Miete von den tschechischen Restaurantbetreibern, die ja keine Einnahmen haben.

Mit dem Pächter sehr zufrieden

Doch der Tierpark-Chef schaut trotz allem nach vorn. Für den Fall, dass der Tierpark durchkommt, bastelt er schon an neuen Ideen. Eine davon: Neue Nutzungen für die Tierpark-Villa. „Die Gaststätte läuft gut, wir sind mit dem Pächter sehr zufrieden und hoffen, dass er bleibt“, sagt Hammer. Aber falls nicht, dann wird der Tierpark nicht mehr nach einem neuen Pächter suchen. Zu viele Betreiberwechsel gab es schon in den vergangenen Jahren, zwischenzeitlich auch längeren Leerstand. In diesem Falle plant Hammer für das Erdgeschoss eine andere Nutzung, die er aber noch nicht verraten möchte, weil er sie bisher noch nicht zu Ende geprüft hat.

Doch mit oder ohne Restaurant: Die Tierparkvilla soll als Kultur- und Bildungszentrum in den Obergeschossen umgebaut werden. Im ersten Obergeschoss sollen Ausstellungen und Vorträge stattfinden. Das wäre nicht völlig neu, auch jetzt sind dort schon die Storchenausstellung und Seminarräume zu finden. Das zweite Obergeschoss hingegen war immer Baustelle. Die Hausschwammsanierung war dort sehr aufwendig und teuer, eine Nutzung gab es seit Jahrzehnten nicht. Künftig sollen dort im Rahmen des zoopädagogischen Konzeptes drei Gästewohnungen entstehen. „Urlaub im Zoo“ nennt Hammer die Idee, die in anderen Tierparks schon funktioniere. Und nicht nur dort: Auch auf der Kulturinsel Einsiedel nördlich von Görlitz können Gäste zwischen Tiergehegen übernachten. Diese Ideen gebe es schon lange, sagt Hammer. Ob sie verwirklicht werden können, ist vor allem vom Geld abhängig.

Erbbauzins sinkt deutlich

Hammers Plan ist der Beitrag des Tierparks zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Görlitz. Am Mittwoch haben sich die Stadträte im Verwaltungsausschuss damit befasst. Dort ging es aber weniger um die konkrete Nutzung der Villa, als vielmehr ums Geld. Aktuell zahlt der Tierpark einen Erbbauzins von jährlich 4.058,40 Euro an die Stadt als Eigentümerin der Villa. Als der Erbbauvertrag vor 20 Jahren erstellt wurde, war die Nutzung als Gaststätte schon mit eingeplant. Dadurch hatte der Tierpark Mieteinnahmen und konnte den Erbbauzins problemlos zahlen.

Die Miete fließt derzeit nicht, weil das Restaurant keine Einnahmen hat. Der Tierpark hat mit der Villa also momentan nur Kosten. Weil zudem auch unsicher ist, ob die Gaststätte bleibt, hat Hammer die Stadt gebeten, den Erbbauzins in den nächsten zehn Jahren zu reduzieren, und zwar auf ein Fünftel der jetzigen Summe, also auf 811,68 Euro pro Jahr. Innerhalb von zehn Jahren entgehen der Stadt dadurch Einnahmen von 32.467,20 Euro. Die Stadträte im Ausschuss stimmten am Mittwoch zu.

Geld wird für Sanierung gebraucht

Doch selbst wenn das Restaurant „Zum gebratenen Storch“ bleibt, ist die Reduzierung des Erbbauzinses für den Tierpark wichtig: „Wir brauchen Geld für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Bausubstanz“, erklärt Hammer. Anders gesagt: Er würde das Gebäude gern sanieren, um es nutzen zu können. Die andere Variante wäre gewesen, dass die Stadt das Gebäude saniert: „Dann würden wir natürlich den bisherigen Erbbauzins weiterhin bezahlen.“

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