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Parken an der Strandpromenade am Berzdorfer See kostet jetzt Geld

Seit dieser Woche stehen die Parkscheinautomaten. Für Pkw gibt es zwei verschiedene Tarife.

Von Ingo Kramer
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Seit dieser Woche stehen Parkautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See bei Görlitz.
Seit dieser Woche stehen Parkautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See bei Görlitz. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Die Stadt Görlitz hat am Donnerstag die Installation der Parkscheinautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See abgeschlossen. Darüber informiert Juliane Zachmann vom Büro des Oberbürgermeisters. Mit der Inbetriebnahme der Automaten gilt dort ab sofort die Parkgebührenordnung Strandpromenade, die der Stadtrat Ende März beschlossen hatte. Autofahrer müssen aber nicht rund um die Uhr Geld bezahlen: Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Sonntag, jeweils von 9 bis 20 Uhr – und das auch nur bis einschließlich 3. Oktober. Im Winterhalbjahr können Autofahrer wieder kostenlos parken.

Für Pkw und Krafträder gibt es zwei Tarife. Wer maximal zwei Stunden bleibt, zahlt den Kurzzeittarif von zwei Euro. Wird länger als zwei Stunden geparkt, liegt die Gebühr bei sechs Euro. Dieser Tagestarif endet jeweils um 20 Uhr.

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Für Wohnmobile und alle Arten von Anhängern gelten andere Tarife: Für das Parken bis zu zwei Stunden wird ein Kurzzeittarif von sechs Euro erhoben. Wer länger bleibt, zahlt den Tagestarif von 20 Euro. Dieser Tagestarif beginnt mit der Entrichtung der Parkgebühr und endet zur gleichen Zeit des darauffolgenden Tages.

Die Gebühren können an den Parkscheinautomaten durch Münzeinwurf oder elektronisch entrichtet werden. Darüber hinaus besteht – wie in der Innenstadt auch – die Möglichkeit, die Parkgebühren mit dem Mobiltelefon zu zahlen.

Die Strandpromenade wurde voriges Jahr vom Stadtrat als öffentliche Straße gewidmet. Das ist eine Grundlage für einen Bebauungsplan am Nordostufer des Sees. Seit dem Winter ist die Widmung gültig. Das bedeutet beispielsweise, dass die Straße immer frei zugänglich sein muss. Deshalb musste das Kassenhäuschen weichen, an dem noch bis voriges Jahr die Parkgebühren eingenommen wurden.