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Kreis Görlitz: 54.000 Euro Corona-Bußgelder

Das Landratsamt hat seit Beginn der Pandemie zahlreiche Verstöße geahndet. Das Nichttragen einer Maske war bislang nicht darunter.

Von Sebastian Beutler
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Auch in Geschäften gibt es Verstöße gegen die Corona-Auflagen.
Auch in Geschäften gibt es Verstöße gegen die Corona-Auflagen. © Nikolai Schmidt

Wer sich nicht an die Auflagen in den Corona-Verordnungen hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Zum 1. September hatte Sachsen die Strafen nochmals verschärft.

Seit Beginn der Pandemie hat der Landkreis Görlitz Verwarn- und Bußgelder in Höhe von 54.000 Euro  verfügt. Gegenwärtig werden durch das zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises 1.450 Verfahren bearbeitet. Das teilte eine Sprecherin des Landratsamtes auf SZ-Nachfrage mit.

Dabei ahndet der Landkreis die Verstöße nur. Kontrolliert werden die Corona-Auflagen durch Beamte der Polizei oder der Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Stellen sie oder Dritte Verstöße fest, so bearbeitet der Landkreis diese Fälle dann weiter und prüft, ob sie gemäß des Bußgeldkataloges geahndet werden.

So sieht der aktuelle Katalog beispielsweise 150 Euro pro Person bei unzulässiger Gruppenbildung vor, das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr oder in Geschäften kann mit 60 Euro geahndet werden, die Nichteinhaltung des Mindestabstandes mit 150 Euro. 

Der Landkreis hat bislang vor allem folgende Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geahndet:

  • Teilnehmer von Versammlungen halten sich nicht an die Restriktionen
  • Anzeigen von Geschäftsinhabern
  • Anzeigen von Nachbarn, wenn gegen Quarantäne-Auflagen verstoßen wurde
  • Treffen von Jugendgruppen, wenn der ein- bis zweimaligen Aufforderung der Polizei zur Auflösung der Zusammenkunft nicht nachgekommen wurde.

Wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Corona-Auflagen werden nach Angaben des Landratsamtes strenger bestraft als Einzelfälle. Bislang sind noch keine Verstöße gegen die Maskenpflicht beim Kreis angezeigt worden. Zudem geht der Kreis nicht gegen Personen vor, die zwar eine Maske tragen, sie aber nicht richtig aufgesetzt haben, indem beispielsweise die Nase hervorlugt. Voraussetzung: Der Wille müsse klar erkennbar sein, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Im Nachbarlandkreis Bautzen waren bis Mitte vergangener Wochen Bußgelder in Höhe von rund 44.000 Euro ausgesprochen worden. 

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