Sachsen lockert das bisher bestehende Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegten Sperrzone II, also auch im Kreis Görlitz. Darüber informiert das Sächsische Sozialministerium: „Künftig kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Tieren unter freien Himmel erteilt werden.“
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Auf Antrag des Tierhalters kann das Landratsamt Ausnahmen gewähren. „Voraussetzung für die Erlaubnis zur Auslauf- und Freilandhaltung ist ein hoher Biosicherheitsstandard, mit dem eine Einschleppung des noch immer in der Wildschweinepopulation kursierenden ASP-Virus in den Hausschweinebestand verhindert wird“, so das Ministerium.
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In Görlitz kann der Naturschutz-Tierpark nun eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen. Für dessen Schweine ist aufgrund der ASP seit über zwei Jahren „Stall-Arrest“ behördlich angeordnet. Das ist mit dem Tierschutzanspruch des Tierparks nicht vereinbar, erklärt Tierparkdirektor Sven Hammer: „Als erster Tierpark überhaupt haben wir daher seit diesem Jahr ein Schweineterrarium für unsere Tibetschweine.“ Das sei freilich nur eine Übergangslösung.