Die Stadt Görlitz verzichtet auf einen Teil der Gewinnausschüttung von der Stadtwerke Görlitz AG. Das Geld kommt dem Unternehmen zugute, erhöht dessen Eigenkapitalquote und sichert so die Finanzierung hoher Investitionen. Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmten die Stadträte in der jüngsten Sitzung am Donnerstag einstimmig zu.
Trotz dieses Beschlusses sind die Stadtwerke nicht in schweres Wasser geraten. Der Kulturservice Görlitz, eine städtische Gesellschaft, hingegen schon. Konkret ging es am Donnerstag um das Kulturforum Görlitz Synagoge, das der Kulturservice betreibt und eine Erhöhung des jährlich städtischen Zuschusses von 75.000 Euro.
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Hintergrund für den Mehrbedarf sind gestiegene Personalkosten durch den Mindestlohn, deutlich höhere Betriebskosten, aber zum Beispiel auch ein geringerer Fördersatz für Mitarbeiter, die über das Jobcenter beim Kulturservice arbeiten. Kosten, die sich trotz guter Nutzung der Synagoge nicht mehr über höhere Eintritte oder Nutzungsgebühren kompensieren lassen.
Stadt kann am See loslegen
Auch für den Zuschuss an den Kulturservice stimmte der Stadtrat einstimmig. Hätte er es nicht getan, wäre eine Insolvenz der Tochtergesellschaft, eine Kündigung von Mitarbeitern und die Schließung der Synagoge nicht auszuschließen gewesen.
Positive Nachrichten dafür vom Berzdorfer See. Hier kann die Stadtverwaltung mit Planungen des ersten Bauabschnittes an der Standpromenade beginnen. Bis 2028 soll die Promenade am Nordostufer des Berzdorfer Sees umgestaltet, vor allem die Verkehrssituation entschärft werden. Dem ersten Planungsbeschluss stimmte ein Großteil der Stadträte zu, die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, vor allem, weil sie mit dem Parkkonzept nicht einverstanden ist.
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Eine vierte Entscheidung: Der Sportstättenentwicklungsplan soll fortgeschrieben werden. Bis zum ersten Quartal kommenden Jahres soll die Verwaltung dem Stadtrat einen aktualisierten Plan vorlegen. Den Beschlussantrag hatte die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne eingebracht.
Was sich so abstrakt anhört, kann praktische Folgen haben. Ein solcher Plan beinhaltet Analysen zu Kapazitäten und auch zum künftigen Bedarf an Sportstätten in der Stadt. Und er ist mitunter auch nötig, wenn es um Förderanträge für größere Sanierungen oder Neuerungen an Sporthallen oder Sportplätzen geht.