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Dieselskandal: Jetzt soll der Staat bezahlen

Vor dem Landgericht Görlitz klagt ein VW-Fahrer, der schon Geld vom Autohersteller erhalten hat. Doch am liebsten will er mit seinem Fall in Karlsruhe landen.

Von Frank Thümmler
 3 Min.
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Symbolfoto © Jan Woitas/dpa

Der Dieselskandal nimmt einfach kein Ende. Nachdem Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs  Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht und in aller Regel auch Entschädigungen erhalten haben, rollt jetzt langsam die nächste Klagewelle an. 

In Görlitz begann am Montag ein Verfahren, in dem ein VW-Fahrer die Bundesrepublik wegen Staatshaftung aus dem Abgasskandal verklagt. Der Mann hatte seinen VW im Jahr 2014 gekauft. Da war das Auto bereits zwei Jahre zugelassen. In seinem Fahrzeug war die illegale Abschaltautomatik eingebaut. Der Mann klagte gegen VW und erhielt im Zuge eines Vergleichs 3.500 Euro Entschädigung. Jetzt will er weiteres Geld vom Staat. Das Verfahren landete auf dem Tisch von Richter Hans-Jörg Gocha im Landgericht Görlitz.

Viele derartige Verfahren bereits in Deutschland

Es ist bei weitem nicht das einzige derartige Verfahren. In Deutschland ist die nächste Abgasskandal-Klagewelle angerollt. Kläger sind Autokäufer, deren Ansprüche gegenüber dem Hersteller inzwischen verjährt sind und die ihre Chance verpasst hatten oder auch Käufer, die bereits eine Entschädigung erhalten haben. So wie im Görlitzer Fall. Ihr Argument: Der Schaden sei noch nicht abgeschlossen, weil das Fahrzeug nach einem Softwareupdate unter Umständen mehr Diesel verbrauche, die Leistung sinke, womöglich die Lebensdauer des Motors sinke. 

Kaum Aussichten auf Erfolg in Görlitz

Richter Gocha macht in der kurzen Verhandlung, die in Abwesenheit des Klägers durchgeführt wird, gleich zu Beginn klar, dass er der Klage keine Chance einräumt. Zwar sei unbestritten, dass diese Abschaltautomatik nicht zulässig war, und er könne auch dem Argument folgen, dass die Bundesrepublik durch zu lasche Kontrollen der Hersteller diesen Skandal ermöglicht habe. Aber haftbar für die Straftat eines Dritten könne man den Staat aus seiner Sicht nicht machen. 

27. November Urteilsverkündung

Die Erläuterungen des Richters riefen keinerlei Reaktionen bei den beiden Anwältinnen des Klägers und der beklagten Bundesrepublik hervor. Auf die Bemerkung des Richters: "Sie sind sicher auf eine höchstrichterliche Entscheidung aus", nickten beide kräftig -  fast ihre einzige Amtshandlung in der zehnminütigen Verhandlung. Der Richter legte als Termin für die offizielle Urteilsverkündigung den 27. November fest - aller Wahrscheinlichkeit nach eine Klageabweisung mit Kostenentscheidung zulasten des Klägers. Dann geht das Verfahren in die nächste Instanz, zum Oberlandesgericht Dresden - und danach eventuell vor den Bundesgerichtshof.

So ähnlich sind bereits mehrere Verfahren in Deutschland gelaufen. Urteile liegen unter anderem von den Landgerichten in Stuttgart und Offenburg vor. Die Klagen werden dort abgewiesen. Wichtigstes Argument dafür: Der Amtshaftungsanspruch im deutschen Recht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat hinter anderen möglichen Schadensverursachern nur subsidiär haftet. Auf hochdeutsch: Die Kläger müssen sich vorrangig am Hersteller ihres Fahrzeugs  schadlos halten.

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