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Tourismus: Wählervereinigung verlangt neuen Anlauf für Bettensteuer in Görlitz

Im Oktober hatte der Stadtrat die Bettensteuer-Satzung abgelehnt. Doch das muss nicht das Ende der Debatte sein, denn der Grundsatzbeschluss ist weiterhin gültig.

Von Sebastian Beutler
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Im ersten Anlauf hat der Stadtrat eine Satzung für eine Bettensteuer in Görlitz abgelehnt.
Im ersten Anlauf hat der Stadtrat eine Satzung für eine Bettensteuer in Görlitz abgelehnt. © Archiv/Jan Woitas/dpa (Symbolfoto)

Die Görlitzer Wählervereinigung "Bürger für Görlitz" fordert die Stadtverwaltung auf, möglichst schnell einen zweiten Anlauf für die Einführung der Bettensteuer in Görlitz zu starten. Der Görlitzer Stadtrat hatte überraschend in geheimer Abstimmung mit 12 gegen 16 Stimmen Ende Oktober die konkrete Ausgestaltung der Bettensteuer in Görlitz abgelehnt.

Doch existiert nach wie vor der Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom April 2021, mit dem der Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer beschloss und den Oberbürgermeister beauftragte, eine Satzung vorzulegen.

Die erhofften Einnahmen der Bettensteuer von prognostizierten 525.000 Euro sollten in den allgemeinen Haushalt fließen. Die Bürgerfraktion rechnet vor, dass damit ein großer Teil des Zuschusses für die Stadthalle finanziert werden könne, die für die Tourismuswirtschaft eine hohe Funktion haben wird.

Kritiker einer solchen Bettensteuer fürchten eine bürokratische Belastung der Beherbergungsunternehmen, im schlimmsten Fall auch mit einem Rückgang der Touristenzahlen. Nach Ansicht der Bürgerfraktion gibt es keinen empirischen Beleg für diese Behauptung. Bislang ist die Zahl der Übernachtungen in diesem Jahr auf Rekordkurs.

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Die Görlitzer Tourismuswirtschaft hatte zudem kritisiert, dass die Einführung zum 1. Januar zu kurzfristig sei und ein Stufenmodell gefordert. In beiden Punkten war die Verwaltung den Hotels und Pensionen entgegengekommen. So sollte die Steuer erst zum 1. April 2024 eingeführt werden, zunächst in Höhe von drei Prozent der Übernachtung, ab 2025 dann fünf Prozent. Auch sollte es Ausnahmen für Behinderte oder Minderjährige geben. Trotzdem fand die Satzung keine Mehrheit.